Bearbeitet Immatrikulation
Hallo,

ich hätte zwei kleinere Fragen zur Immatrikulation für den Master:

1. Die Exmatrikulationsbescheinigung kann in jedem Fall nachgereicht werden, richtig?

2. Zu dem Nachweis der Englischkenntnisse ist vermerkt, dass dieser nicht erforderlich sei, wenn der Nachweis der Englischkenntnisse bereits zur Bewerbung gefordert und eingereicht wurde. Allerdings musste ich bereits in der Bewerbung lediglich eine Selbsterklärung (Setzung eines Häkchens) über meine Englischkenntnisse erbringen. Heißt das, dass ich auch für die Immatrikulation keinen Nachweis mehr erbringen muss?

Danke und herzliche Grüße,
Anna
Re: Immatrikulation
Liebe Anna,

1. Die Exmatrikulationsbescheinigung können Sie bei einer Immatrikulation für einen Masterstudiengang bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.

2. In dem Fall ist auch zur Immatrikulation kein Englischnachweis erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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