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Online Anmeldung 20/21

Verfasst: Mo 17. Aug 2020, 14:29
von Joela
Guten Tag,

ich habe ein paar Fragen bezüglich der Uni Anmeldung:

ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, habe bis zu meinem 14. Lebensjahr eine Schule in Deutschland besucht, bin dann nach Österreich gezogen und habe dort auch meine Hochschulreife erworben. Auf Stine steht ich brauche einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, wird das in meinem Fall benötigt? Bei Bewerbungsstand steht, dass der Bewerbung folgende Anträge angehören (Antrag Nummer SO-1485207) ist damit dieser Nachweis gemeint?

Da ich bis jetzt nur an einer österreichischen Universität eingeschrieben war, habe ich soweit ich das richtig verstanden habe Wartesemester angesammelt. Ich musste auf Stine zwar angeben, dass ich an einer ausländischen Universität studiert habe und auch den genauen Zeitraum, dient das nur statistischen Zwecken oder werden die Semester an einer staatlichen Universität in Österreich doch nicht als Wartesemester angerechnet? Ich kann nämlich auf der Seite auch keine Angaben bezüglich meiner angesammelten Wartesemester machen. Passiert das automatisch oder muss ich dafür den Antrag auf Verbesserung der Wartezeit ausfüllen?

Und zum Thema Nebenfach: auf dem Dokument meiner Vorprüfungsdokumentation steht, dass ich eine Berechtigung für alle Fachrichtungen außer unter anderem „angewandte Geowissenschaften“ habe, darf ich als Nebenfach dann trotzdem Geowissenschaften wählen oder nicht? Falls ja, wäre es dann aber wahrscheinlich nicht möglich das Nebenfach ggf. als Bachelorstudium zu studieren da mir dazu die Berechtigung fehlt?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Online Anmeldung 20/21

Verfasst: Di 18. Aug 2020, 12:55
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Joela,

1) Wenn Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, dann ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse zur Immatrikulation erforderlich. Auf unserer entsprechenden Webseite finden Sie alle nötigen Informationen (Fristen, anerkannte Deutschnachweise usw.): www.uni-hamburg.de/dsh.

Der Nachweis der Deutschkenntnisse hat nichts mit Sonderanträgen zur Bewerbung zu tun. Wenn Sie auf "Bearbeiten" bei Ihrer Online-Bewerbung in STiNE klicken, werden Ihnen Ihre Sonderantragsformulare angezeigt und Sie können nachsehen, um welchen Antrag es sich genau dabei handelt.

2) Semester an ausländischen Hochschulen zählen als Wartezeit (siehe www.uni-hamburg.de/nc#2930660). Die Wartezeit wird aus Ihren Angaben in der Online-Bewerbung in STiNE automatisch berechnet.

Der Antrag auf Nachteilsausgleich „Verbesserung der Wartezeit“ ist nur dann relevant, wenn Sie nachweisen können, dass Sie aus in Ihrer Person liegenden, von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen (z.B. schwere Erkrankung) daran gehindert waren, zu einem früheren Zeitpunkt die Berechtigung zum Studium zu erwerben. Sie finden die Informationen zu diesem Antrag im Merkblatt Informationen zu Sonderanträgen bei Zugang und Zulassung für Bewerber*innen für grundständige Studiengänge ab Seite 17.

3) Die Fachbindung Ihrer VPD bezieht sich bei BA-Studiengängen nur auf das Hauptfach, nicht auf das Nebenfach. Sie können also frei ein Nebenfach auswählen.

Liebe Grüße
Thomas Walter