Hallo zusammen,
Ich habe gerade einen Ablehnungsbescheid für den Master-Studiengang Psychologie erhalten. Alle Informationen im Ablehnungsbescheid und im Internet, die ich zum Nachrückverfaren gefunden habe, beziehen sich auf den Bachelor/das Staatsexamen. Hier müsse man nichts mehr tun, um am Nachrückverfahren teilzunehmen.
Nun ist also meine Frage, ob es im Master genauso ist und man somit automatisch am Nachrückverfahren teilnimmt?
Vielen Dank und liebe Grüße
Lea
Liebe Lea,
wenn Sie eine Kapazitätsablehnung für einen Masterstudiengang erhalten haben, nehmen Sie automatisch an einem möglichen Nachrückverfahren statt, sofern eines stattfindet. Ob und wann es ein Nachrückverfahren für Ihren Studiengang geben wird, steht noch nicht fest. Sie werden nur informiert, wenn ein Nachrückverfahren stattfindet und Sie darüber eine Zulassung erhalten haben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie eine Kapazitätsablehnung für einen Masterstudiengang erhalten haben, nehmen Sie automatisch an einem möglichen Nachrückverfahren statt, sofern eines stattfindet. Ob und wann es ein Nachrückverfahren für Ihren Studiengang geben wird, steht noch nicht fest. Sie werden nur informiert, wenn ein Nachrückverfahren stattfindet und Sie darüber eine Zulassung erhalten haben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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