Exmatrikulationsbescheinigung bis Immatrikulationsfrist nicht vorliegend
Verfasst: Mi 19. Aug 2020, 11:14
Hallo,
ich habe einen Studienplatz für den MA Internationale Kriminologie angeboten bekommen, die Frist zur Einreichung der Unterlagen endet bereits am 26.8.2020.
Nun ist es bei mir so, dass ich meinen BA-Abschluss bereits im vergangenen Jahr gemacht habe, und anschließend noch zwei Semester in einem anderen Fach zur Mastervorbereitung studiert habe. Da noch nicht alle Leistungen eingetragen sind, kann ich mich an einer bisherigen Uni nun auch noch nicht exmatrikulieren. Bis mir die Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt, wird wohl noch etwas Zeit vergehen. Wenn ich die Checkliste richtig verstehe, gehört die Exma-Bescheinigung nicht zu den (rot-unterlegten) Unterlagen, die unbedingt bis zur Frist vorliegen müssen. Können Sie das bestätigen? Und: Bis wann muss die Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen, vielen Dank!
ich habe einen Studienplatz für den MA Internationale Kriminologie angeboten bekommen, die Frist zur Einreichung der Unterlagen endet bereits am 26.8.2020.
Nun ist es bei mir so, dass ich meinen BA-Abschluss bereits im vergangenen Jahr gemacht habe, und anschließend noch zwei Semester in einem anderen Fach zur Mastervorbereitung studiert habe. Da noch nicht alle Leistungen eingetragen sind, kann ich mich an einer bisherigen Uni nun auch noch nicht exmatrikulieren. Bis mir die Exmatrikulationsbescheinigung vorliegt, wird wohl noch etwas Zeit vergehen. Wenn ich die Checkliste richtig verstehe, gehört die Exma-Bescheinigung nicht zu den (rot-unterlegten) Unterlagen, die unbedingt bis zur Frist vorliegen müssen. Können Sie das bestätigen? Und: Bis wann muss die Exmatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen, vielen Dank!