Liebe Isabelle,
Eine Verlängerung der Frist wird es nicht geben. Bitte erkundigen Sie sich bei der HAW, ob Ihnen ein Ersatzdokument ausgestellt werden kann. Uns reicht eine Bescheinigung darüber, dass Ihr Bachelorstudium vollständig abgeschlossen ist und Sie zum 30.09.2020 exmatrikuliert werden - es muss nicht unbedingt das Zeugnis sein.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Verlängerung der Frist wird es nicht geben. Bitte erkundigen Sie sich bei der HAW, ob Ihnen ein Ersatzdokument ausgestellt werden kann. Uns reicht eine Bescheinigung darüber, dass Ihr Bachelorstudium vollständig abgeschlossen ist und Sie zum 30.09.2020 exmatrikuliert werden - es muss nicht unbedingt das Zeugnis sein.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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