Guten Tag,
ist es richtig, dass die Einschreibungsfrist ( 7 Tage ) nur für das Formular relevant ist ?
Welche Frist besteht zum nachreichen weiterer Unterlagen, z.b Exmatrikulationsbescheinigungen ?
Vielen Dank im Voraus !
Liebe(r) GJ1996,
für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft trifft es zu, dass alle Unterlagen nachgereicht werden können, aber der Immatrikulationsantrag muss innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist bei uns online eingegangen sein: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.
Sie sollten die Unterlagen aus Eigeninteresse recht schnell nachreichen, da solange die Unterlagen nicht vollständig vorliegen, Sie nur vorläufig in den Masterstudiengang eingeschrieben und dementsprechend auch nur vorläufige Semesterunterlagen (inkl. befristetes Semesterticket) erhalten. Erst wenn alle Unterlagen eingereicht worden sind, werden Sie endgültig in den Studiengang eingeschrieben und erhalten auch endgültige Semsterunterlagen (inkl. Semesterticket).
Wenn Sie zum Beispiel das Erststudium an der anderen Uni noch nicht zum Semesterbeginn abgeschlossen haben und im Immatrikulationsformular eine kurzfristige Überschneidung angeben, dann muss die Exmatrikulationsbescheinigung erst zum Ende des Wintersemester eingereicht werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft trifft es zu, dass alle Unterlagen nachgereicht werden können, aber der Immatrikulationsantrag muss innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist bei uns online eingegangen sein: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.
Sie sollten die Unterlagen aus Eigeninteresse recht schnell nachreichen, da solange die Unterlagen nicht vollständig vorliegen, Sie nur vorläufig in den Masterstudiengang eingeschrieben und dementsprechend auch nur vorläufige Semesterunterlagen (inkl. befristetes Semesterticket) erhalten. Erst wenn alle Unterlagen eingereicht worden sind, werden Sie endgültig in den Studiengang eingeschrieben und erhalten auch endgültige Semsterunterlagen (inkl. Semesterticket).
Wenn Sie zum Beispiel das Erststudium an der anderen Uni noch nicht zum Semesterbeginn abgeschlossen haben und im Immatrikulationsformular eine kurzfristige Überschneidung angeben, dann muss die Exmatrikulationsbescheinigung erst zum Ende des Wintersemester eingereicht werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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