Nachweis Englischkenntnisse Master Psychologie
Verfasst: Do 20. Aug 2020, 15:22
Hallo,
ich habe einen Zulassungsbescheid erhalten und soll laut Checkliste Englischkenntnisse (B2) nachweisen.
Ich habe meine Zeugnisse nicht mehr und könnte nur das Abgangszeugnis Gymnasium 9. Klasse sowie das Abschlusszeugnis Realschule/Mittlere Reife einreichen. Ich hatte sechs Jahre (5.-10. Klasse) Englischunterricht. Ist das ausreichend?
Von der Homepage Uni Hamburg habe ich folgenden Absatz übernommen:
Voraussetzung für das Studium des Haupt- und Nebenfachs Psychologie sind Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis erfolgt durch die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens 6 Jahre Schulunterricht) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2 (z.B. Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paper-based mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II.) Der Nachweis kann bis spätestens zum Ende des ersten Fachsemesters nachgereicht werden.
In meinem Fall habe ich eine Hochschulzugangsberechtigung nach §38 HmbHG erworben. Ist diese Zeugnis dann ebenfalls ausreichend? Dort sind keine Anzahl der Schuljahre mit Englischunterricht vermerkt. Ich habe jedoch auch meinen Bachelor in Psychologie an der Uni Hamburg gemacht und muss das dann doch vor ein paar Jahren schon mal nachgewiesen haben, weil ich sonst ja gar nicht zum Bachelor zugelassen worden wäre?
Viele Grüße
Katharina
ich habe einen Zulassungsbescheid erhalten und soll laut Checkliste Englischkenntnisse (B2) nachweisen.
Ich habe meine Zeugnisse nicht mehr und könnte nur das Abgangszeugnis Gymnasium 9. Klasse sowie das Abschlusszeugnis Realschule/Mittlere Reife einreichen. Ich hatte sechs Jahre (5.-10. Klasse) Englischunterricht. Ist das ausreichend?
Von der Homepage Uni Hamburg habe ich folgenden Absatz übernommen:
Voraussetzung für das Studium des Haupt- und Nebenfachs Psychologie sind Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis erfolgt durch die Hochschulzugangsberechtigung (mindestens 6 Jahre Schulunterricht) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2 (z.B. Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paper-based mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II.) Der Nachweis kann bis spätestens zum Ende des ersten Fachsemesters nachgereicht werden.
In meinem Fall habe ich eine Hochschulzugangsberechtigung nach §38 HmbHG erworben. Ist diese Zeugnis dann ebenfalls ausreichend? Dort sind keine Anzahl der Schuljahre mit Englischunterricht vermerkt. Ich habe jedoch auch meinen Bachelor in Psychologie an der Uni Hamburg gemacht und muss das dann doch vor ein paar Jahren schon mal nachgewiesen haben, weil ich sonst ja gar nicht zum Bachelor zugelassen worden wäre?
Viele Grüße
Katharina