Bearbeitet Bestätigung der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Zusage für ein Masterstudium an der Universität Hamburg erhalten.

Ich habe noch von meiner Immatrikulation für den Bachelor (2016) eine Bestätigung, dass ich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit bin. Kann ich diese bei der Immatrikulation einreichen oder benötige ich einen aktuellen Bescheid?

Mit freundlichen Grüßen!
Re: Bestätigung der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
Liebe Nathalie,

Sie können die Bestätigung von 2016 erneut verwenden, wenn sich nichts am Status Ihrer Krankenversicherung geändert hat.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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