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Immatrikulationsantrag PJ Medizin
Verfasst: Mi 26. Aug 2020, 00:04
von an_stn
Guten Tag,
ich habe mich für einen Studienplatz zum PJ mit Beginn im November 2020 beworben und eine Zusage erhalten und muss bis morgen den Immatrikulationsantrag abgeschickt haben.
Zu den Pflichtdokumenten, die ich mit dem Immatrikulationsantrag bereits hochladen soll, gehört laut Checkliste auch ein Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung. Allerdings finde ich im Antrag keine Möglichkeit, dieses Dokument hochzuladen. Soll ich nun also den Antrag ohne den Nachweis abschicken und ihn dann über den Nachreichungslink einreichen?
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Re: Immatrikulationsantrag PJ Medizin
Verfasst: Mi 26. Aug 2020, 12:39
von Medizinstudentin
Hallo,
wir befinden uns glaube ich in der gleichen Situation: Wechsel zum PJ nach Hamburg und 2. Staatsexamen im Oktober, richtig?
Dazu habe ich jetzt schon viel recherchiert, aber es sind noch wichtige Punkte offen, die ich als große Gefahr sehe:
- die Uni HH fordert eine Exmatrikulation an meiner bisherigen Uni zum 30.09. (nur so kann ich den Platz in HH annehmen)
- falls ich durch das 2. Staatsexamen falle (das ja erst im Oktober geschrieben wird, also NACH der geforderten Exmatrikulation) stünde ich ohne Studienplatz da. Der Platz an meiner alten Uni wäre weg und den Platz in HH könnte ich nicht annehmen
Wie siehst du diese Punkte? Hast du weitere / anderen Informationen dazu?
Vielen Dank und beste Grüße!
Re: Immatrikulationsantrag PJ Medizin
Verfasst: Mi 26. Aug 2020, 16:22
von an_stn
Hi,
ich habe gesehen, dass Du bereits eine Antwort erhalten hast. Bei mir ist die Situation gleich, ich würde mich aus den gleichen Gründen auch erst gerne nach Bestehen des M2s exmatrikulieren. Weitere Infos liegen mir bislang nicht vor.
Konntest Du dein Physikumszeugnis mit dem Immatrikulationsantrag zusammen hochladen?
Bei mir gibt es hierfür im Immatrikulationsantrag keine Möglichkeit.
Liebe Grüße
Re: Immatrikulationsantrag PJ Medizin
Verfasst: Mi 26. Aug 2020, 17:21
von Medizinstudentin
Hallo,
ich habe das Hochladen noch gar nicht versucht aufgrund der bisher offenen Fragen.
Über die mögliche Problematik, an 2 Unis gleichzeitig eingeschrieben zu sein hast du auch keine weiteren Infos / machst dir darüber keine Sorgen?
Vielen Dank und beste Grüße
Re: Immatrikulationsantrag PJ Medizin
Verfasst: Mi 26. Aug 2020, 20:05
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo zusammen,
Den Nachweis der Ersten Abschnittsprüfung können Sie beide gern mit einem der sonstigen hochzuladenden Dokumente zusammenfügen und hochladen. Oder Sie schicken den Nachweis über
https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Bezüglich der Exmatrikulation gibt es vermutlich ein Missverständnis: Die Uni Hamburg fordert für die Immatrikulation keine Exmatrikulation an der vorherigen Hochschule bis zum 30.09. Sie können bis zu einem Semester an zwei Unis gleichzeitig eingeschrieben sein - bitte wählen Sie dann im Immatrikulationsformular aus, dass Sie die eine kurzfristige Überschneidung der Immatrikulation beantragen. Der einzige Nachteil, den Sie dadurch haben, ist, dass Sie keine Semesterbescheinigung der Uni Hamburg bekommen, so lange Sie noch keine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule eingereicht haben.
@Medizinstudentin: Bitte teilen Sie uns noch einmal mit, wo Sie die Information bezüglich der geforderten Exmatrikulation zum 30.09. gefunden haben - falls es kein Missverständnis, sondern wirklich eine Fehlinformation ist, würden wir das korrigieren.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Re: Immatrikulationsantrag PJ Medizin
Verfasst: Do 27. Aug 2020, 11:21
von Medizinstudentin
Guten Tag,
ersteinmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung der doch sehr kurzfristig gestellten Fragen.
Die Information habe ich von der Homepage der Uni Hamburg.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chung.html
,,Die Exmatrikulationsbescheinigung kann mit Datum zum Ende des laufenden Semesters ausgestellt sein, Sie dürfen jedoch mit Beginn Ihres Studiums an der Universität Hamburg an keiner anderen Hochschule eingeschrieben sein. Somit muss bei Beginn Ihres Studiums zum Sommersemester spätestens der 31.03. eines Jahres und zum Wintersemester der 30.09. eines Jahres aus der Bescheinigung hervorgehen.''
Des weiteren wurde mir das Datum (30.09.) in einer eMail einer Ihrer Kolleginnen als Antwort auf eine Frage im Kontaktformular genannt.
,,hinsichtlich der Exmatrikulationsbescheinigung gelten die Anforderungen, die unter
www.uni-hamburg.de/ex genannt werden. Das heißt, dass Sie die Bescheinigung zwar auch noch nach dem 30.09. einreichen können (vorzugsweise bis Mitte Oktober), dennoch muss diese den 30.09. als Exmatrikulationsdatum ausweisen. Der Hintergrund ist, dass Sie mit Beginn Ihres Studiums an der Uni Hamburg an keiner anderen deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben sein dürfen.
Sollte der Fall eintreten, dass Sie das PJ in Hamburg aufgrund des fehlenden Nachweises über die bestandene 2. Abschnittsprüfung nicht antreten können, sich aber schon in XXX exmatrikuliert haben, wäre das natürlich mehr als misslich. ''
Die gestrige Antwort auf die ursprüngliche Frage konnte die oben genannte Antwort/Information jedoch meinem Verständnis nach nicht bestätigen.
Ich würde mich freuen wenn man den Sachverhalt abschließend und angepasst an Medizinstudenten im höheren Semester anpassen könnte.
Viele Grüße
Re: Immatrikulationsantrag PJ Medizin
Verfasst: Fr 4. Sep 2020, 12:32
von med_student
Guten Tag,
da dieses Thema auch auf mich zutrifft, möchte ich hier gerne eine weitere Frage stellen.
Erst einmal habe ich auch angekreuzt, dass sich die Exmatrikulation verspätet. Zudem habe ich das Physikumszeugnis separat hochgeladen. Letztendlich habe ich nun die entsprechenden Studienunterlagen erhalten mit einem Zahlungsziel/Semesterbeitrag zum 1. Oktober 2020.
An meiner jetzigen Uni musste ich den Semesterbeitrag schon vor einigen Monaten bezahlen. Eine Zurückerstattung und Zahlung des Beitrags in Hamburg entscheidet sich ja frühestens am 8. Oktober 2020 (nach dem zweiten Staatsexamen). Kann die Frist verlängert werden in diesem Fall?
Eine Doppelbezahlung, welche dann ggf. wieder rückgängig gemacht werden muss, kann ja nicht im Sinne des Verfahrens sein. Vielen Dank!
Re: Immatrikulationsantrag PJ Medizin
Verfasst: So 6. Sep 2020, 11:24
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo Medizinstudentin,
Die Informationen bezüglich des 30.09. gelten, wenn Sie keine kurzfristig Überschneidung zweier Immatrikulationen angeben. Wir werden de Webseite einen entsprechenden Satz hinzufügen - diese Besonderheit gilt nicht nur bei der Immatrikulation für ein höheres Semester Medizin, sondern grundsätzlich, wenn für den Abschluss eines vorherigen Studiums noch eine kurzfristige Immatrikulation an einer anderen Hochschule erforderlich ist. Bitte entschuldigen Sie die Verwirrung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Re: Immatrikulationsantrag PJ Medizin
Verfasst: So 6. Sep 2020, 11:27
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo med_student,
med_student hat geschrieben: ↑Fr 4. Sep 2020, 12:32
Erst einmal habe ich auch angekreuzt, dass sich die Exmatrikulation verspätet. Zudem habe ich das Physikumszeugnis separat hochgeladen.
Das war vollkommen richtig so.
Sie können den Beitrag auch nach dem 1.10. noch bezahlen, wenn Sie sich in Hamburg gerade neu einschreiben. Sie erhalten dann aber Ihre endgültigen Semesterunterlagen entsprechend mit Verspätung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Re: Immatrikulationsantrag PJ Medizin
Verfasst: Fr 9. Okt 2020, 08:54
von med_student
Hallo,
vielen Dank für die Antwort hier.
Die Ergebnisse vom erforderlichen Staatsexamen (M2) werden erst ca. zum 30.10.2020 zugesendet.
D.h. ich könnte den Semesterbeitrag und das erforderliche M2 dann noch Anfang November zukommen lassen, um normal bei Ihnen eingeschrieben zu sein und dann zum 15.11. mit dem PJ zu beginnen?
Danke und viele Grüße.