Hallo,
ich habe vor, nächstes Jahr meinen Konditormeister zu machen, da ich dafür ein Stipendium bekommen habe. Anschließend würde ich gerne Lehramt an berufsbildenden Schule studieren. Nun ist meine Frage, ob ich trotz des Meisters den kompletten Studiengang, den Bachelor und Master belegen muss, oder ob mir der Meister angerechnet wird und somit die Studienzeit verkürzt wird?
Danke für die Antwort und liebe Grüße
Veronika
Liebe Veronika,
Sie können sich zwar mit dem Abschluss nach Fortbildungsprüfung nach § 37 für den Studiengang bewerben, Anerkennungen sind aber in der Regel nicht möglich, da die Inhalte von Aus- bzw. Fortbildungen wenig wissenschaftlich angelegt sind. Am besten informieren Sie sich aber noch mal beim anbietenden Fachbereich der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Haushaltswissenschaft. Unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... anlauf_ern finden Sie den Ansprechpartner.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie können sich zwar mit dem Abschluss nach Fortbildungsprüfung nach § 37 für den Studiengang bewerben, Anerkennungen sind aber in der Regel nicht möglich, da die Inhalte von Aus- bzw. Fortbildungen wenig wissenschaftlich angelegt sind. Am besten informieren Sie sich aber noch mal beim anbietenden Fachbereich der beruflichen Fachrichtung Ernährungs- und Haushaltswissenschaft. Unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... anlauf_ern finden Sie den Ansprechpartner.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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