Frage über den Nachreichen des Bachelorzeugnisses
Verfasst: Mi 26. Aug 2020, 12:24
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage bezüglich des Topic:„Nachreichen des Bachelorzeugnisses bei vorläufiger Einschreibung für einen Masterstudiengang“. Dort steht folgendes: „für Bewerber*innen, die ihren Bachelorabschluss an der Universität Hamburg erwerben, reicht es aus, wenn der Abschluss rechtzeitig in STiNE eingetragen wird. Dies erfolgt durch die Fakultäten der Universität Hamburg.„
Mir ist nicht klar, was Sie mit dem „Abschluss rechtzeitig in STINE eingetragen wird„, gemeint haben?
In meinem Fall habe ich alle benötigten Kurse vom Bachelor schon belegt, mir fehlt jetzt nur noch die Bachelorarbeit. Würde es ausreichen, wenn die Note für die Bachelorarbeit in STiNE vor 31.3 eingetragen wird oder muss noch irgendwas gemacht werden?
Vielen Dank!
Ich habe eine Frage bezüglich des Topic:„Nachreichen des Bachelorzeugnisses bei vorläufiger Einschreibung für einen Masterstudiengang“. Dort steht folgendes: „für Bewerber*innen, die ihren Bachelorabschluss an der Universität Hamburg erwerben, reicht es aus, wenn der Abschluss rechtzeitig in STiNE eingetragen wird. Dies erfolgt durch die Fakultäten der Universität Hamburg.„
Mir ist nicht klar, was Sie mit dem „Abschluss rechtzeitig in STINE eingetragen wird„, gemeint haben?
In meinem Fall habe ich alle benötigten Kurse vom Bachelor schon belegt, mir fehlt jetzt nur noch die Bachelorarbeit. Würde es ausreichen, wenn die Note für die Bachelorarbeit in STiNE vor 31.3 eingetragen wird oder muss noch irgendwas gemacht werden?
Vielen Dank!