Wechsel zum PJ an die Uni Hamburg - Frage bzgl. Exmatrikulation an bisheriger Uni
Verfasst: Mi 26. Aug 2020, 12:45
Sehr geehrtes Team der Uni Hamburg,
Ich habe ein Anliegen, dass es schnellstmöglich zu klären gilt, sodass ich die Einschreibfrist (heute!) einhalten kann.
Ich hatte bereits eine Anfrage gestellt, zu welchem Datum die Exmatrikulation der vorherigen Uni sein müsste bei einem Studienortwechsel nach Hamburg. Hier wurde mir der 30.09. genannt.
Da ich jedoch erst Anfang Oktober mein zweites Staatsexamen machen werde, welches Voraussetzung für eine endgültige Immatrikulation in Hamburg ist, wäre ich im Falle eines Nicht-Bestehens an keiner Universität eingeschrieben. Dieses Risiko möchte ich selbstverständlich nicht eingehen.
Daher meine Frage, ob ich
1. den o.g. Sachverhalt richtig verstanden habe und
2. ob man in meiner Situation nicht auch eine Exmatrikulation der vorherigen Uni zum 08.10. akzeptieren könnte.
3. ob es ein Nachteil für mich wäre wenn ich mich zunächst einmal vorläufig einschreiben würde um weitere Sachverhalte klären zu können. Mit anderen Worten, gilt eine vorläufige Einschreibung als normale Einschreibung oder wäre ich dann doppelt eingeschrieben was schlecht für das Staatsexamen wäre?
Da die vorherige Uni keine Exmatrikulation rückwirkend ausstellen kann, ich aber bis zum 8.10 weiß, ob ich das Staatsexamen bestanden habe wäre dies der frühestmögliche Zeitpunkt an dem ich mich bei meiner bisherigen Uni exmatrikulieren würde um die Immatrikulation an der Uni HH vorzunehmen.
Argumentativ stünde dem nichts entgegen. Im PJ nehme ich an keinen Vorlesungen mehr teil und das PJ startet erst am 16.11. .Ich würde somit keine Veranstaltungen verpassen.
Es wäre ärgerlich, wenn ich den Studienplatz in Hamburg aufgrund einer Formalität die nicht durchdacht ist und mit der ich meinen Studienplatz potentiell in Gefahr bringe, nicht annehmen könnte.
Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Sachverhalt klären könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe ein Anliegen, dass es schnellstmöglich zu klären gilt, sodass ich die Einschreibfrist (heute!) einhalten kann.
Ich hatte bereits eine Anfrage gestellt, zu welchem Datum die Exmatrikulation der vorherigen Uni sein müsste bei einem Studienortwechsel nach Hamburg. Hier wurde mir der 30.09. genannt.
Da ich jedoch erst Anfang Oktober mein zweites Staatsexamen machen werde, welches Voraussetzung für eine endgültige Immatrikulation in Hamburg ist, wäre ich im Falle eines Nicht-Bestehens an keiner Universität eingeschrieben. Dieses Risiko möchte ich selbstverständlich nicht eingehen.
Daher meine Frage, ob ich
1. den o.g. Sachverhalt richtig verstanden habe und
2. ob man in meiner Situation nicht auch eine Exmatrikulation der vorherigen Uni zum 08.10. akzeptieren könnte.
3. ob es ein Nachteil für mich wäre wenn ich mich zunächst einmal vorläufig einschreiben würde um weitere Sachverhalte klären zu können. Mit anderen Worten, gilt eine vorläufige Einschreibung als normale Einschreibung oder wäre ich dann doppelt eingeschrieben was schlecht für das Staatsexamen wäre?
Da die vorherige Uni keine Exmatrikulation rückwirkend ausstellen kann, ich aber bis zum 8.10 weiß, ob ich das Staatsexamen bestanden habe wäre dies der frühestmögliche Zeitpunkt an dem ich mich bei meiner bisherigen Uni exmatrikulieren würde um die Immatrikulation an der Uni HH vorzunehmen.
Argumentativ stünde dem nichts entgegen. Im PJ nehme ich an keinen Vorlesungen mehr teil und das PJ startet erst am 16.11. .Ich würde somit keine Veranstaltungen verpassen.
Es wäre ärgerlich, wenn ich den Studienplatz in Hamburg aufgrund einer Formalität die nicht durchdacht ist und mit der ich meinen Studienplatz potentiell in Gefahr bringe, nicht annehmen könnte.
Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Sachverhalt klären könnten.
Mit freundlichen Grüßen