Bearbeitet Datum der Hochschulzugangsberechtigung
Hallo,

ich möchte mich für das Sommersemester 2016 an der Uni Hamburg bewerben. Bei der Bewerbung im Gebiet der Rechtswissenschaft muss das Datum der Hochschulzugangsberechtigung angegeben werden. Da ich momentan im letzten Semester Wirtschaftsrecht studiere und meinen Abschluss erst im Februar erhalte, kann ich noch keinen genauen Tag angeben. Eine Bewerbung sollte ja dennoch möglich sein, da die Zulassungsberechtigung erst bei Annahme an der Uni nachgewiesen werden muss. Was kann/muss ich bei der Bewerbung als Datum angeben?

Mit freundlichen Grüßen
Re: Datum der Hochschulzugangsberechtigung
Hallo P. Gerbracht,

Sofern Sie sich für Rechtswissenschaft als Studienanfänger/in bewerben möchten und dabei das Abschlusszeugnis Ihres jetzigen Studiums als Hochschulzugangsberechtigung verwenden möchten, ist das leider zum Sommersemester nicht möglich, wenn Sie den Abschluss erst im Februar erhalten. Sie müssen die Hochschulzugangsberechtigung schon zum Bewerbungszeitpunkt besitzen, auch wenn Sie den Nachweis darüber erst zur Immatrikulation einreichen müssen. Alternativ können Sie sich, sofern Sie über ein Abitur oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung verfügen, mit dem entsprechenden Zeugnis bewerben. Informationen dazu, welche Qualifikationen als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden, finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten