
ich habe eine Frage zum Nachweis der Praxiserfahrung für die Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Masterplatz.
Es werden mindestens 6 Monate Praxiserfahrung gefordert, diese Voraussetzung habe ich zu Beginn des Sommersemesters erfüllt, aktuell liegt mir jedoch lediglich ein Arbeitszeugnis für 3 Monate vor, die restlichen 3 Monate absolviere ich in einem anderen Unternehmen. Ist es möglich als Nachweis dieser Tätigkeit den Arbeitsvertrag einzureichen oder ist auch eine formlose Bestätigung des aktuellen Arbeitgebers möglich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Beste Grüße,
Jana