Bearbeitet Nachweis von Praxiserfahrungen
Hallo :) ,

ich habe eine Frage zum Nachweis der Praxiserfahrung für die Bewerbung auf einen zulassungsbeschränkten Masterplatz.
Es werden mindestens 6 Monate Praxiserfahrung gefordert, diese Voraussetzung habe ich zu Beginn des Sommersemesters erfüllt, aktuell liegt mir jedoch lediglich ein Arbeitszeugnis für 3 Monate vor, die restlichen 3 Monate absolviere ich in einem anderen Unternehmen. Ist es möglich als Nachweis dieser Tätigkeit den Arbeitsvertrag einzureichen oder ist auch eine formlose Bestätigung des aktuellen Arbeitgebers möglich?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Beste Grüße,
Jana
Re: Nachweis von Praxiserfahrungen
Liebe Jana,

Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Bewerbung für den Studiengang Human Resource Management/Personalpolitik handelt. Sollte dies nicht der Fall sein, schreiben Sie bitte noch einmal, weil ich Sie dann vermutlich nicht an die richtige Stelle verweise.

Fragen zu den notwendigen Nachweisen bei der Bewerbung für den Masterstudiengang Human Resource Management/Personalpolitik müssen Sie direkt an den Fachbereich Sozialökonomie der Uni Hamburg richten, da die Auswahl für den Studiengang direkt durch den Fachbereich durchgeführt wird. Diesbezügliche Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.wiso.uni-hamburg.de/master/hrm/kontakt/ (Studienkoordination und Studienfachberatung).

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachweis von Praxiserfahrungen
Liebe Frau Schelling,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie liegen richtig mit Ihrer Vermutung.
Ich werde nun versuchen meine Frage mit der Studienfachberatung zu klären!

Beste Grüße,
Jana
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