Sehr geehrte Damen und Herren,
während des Bewerbungsprozesses wird gefragt ob eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde mit dem Hinweis, dass in diesem Fall der gleiche Studiengang bzw. ein Studiengang welcher diese Prüfung im Pflichtprogramm hat nicht studiert werden kann - so weit, so klar.
Nun steht aber weiter geschrieben, dass im Falle einer Zulassung die Einschreibung bei endgültig nicht bestandener Prüfung nicht erfolgen kann. Hier wird die mögliche Relevanz für das neue Studium nicht mehr erwähnt.
Was bedeutet das genau für mich? Ich habe eine endgültig nicht bestandene Modulprüfung, allerdings ist dieses Modul nicht Bestandteil des Studium auf welches ich mich bewerbe. Kann ich mich also trotzdem für diesen Studiengang einschreiben (bei Zulassung)?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo GeorgeHarrison,
wenn die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Pflichtmodul des neuen Studiengangs ist, ist eine Immatrikulation möglich. Für den Fall, dass der alte sowie der neue Studiengang inhaltlich "beieinander liegen" wie bspw. BWL und Sozialökonomie, wäre es gut, wenn Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Studienbüro Ihres Zielstudiengangs einreichen. Bei einem Studiengangwechsel von BWL zu Anglistik/ Amerikanistik wäre dieses nicht notwendig.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn die endgültig nicht bestandene Prüfung kein Pflichtmodul des neuen Studiengangs ist, ist eine Immatrikulation möglich. Für den Fall, dass der alte sowie der neue Studiengang inhaltlich "beieinander liegen" wie bspw. BWL und Sozialökonomie, wäre es gut, wenn Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Studienbüro Ihres Zielstudiengangs einreichen. Bei einem Studiengangwechsel von BWL zu Anglistik/ Amerikanistik wäre dieses nicht notwendig.
Mit besten Grüßen,
BK
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