Liebe Mallory,
Obwohl die Studiengänge, die Sie in Ihrer ersten Frage nennen immer noch Staatsexamensstudiengänge sind, können Sie zu diesen Studiengängen nicht ins Hauptstudium zugelassen werden, da dies nur dann möglich ist, wenn die Fachrichtung Ihrem vorherigen Studium entspricht. Ein Wechsel zu diesen Studiengängen würde also keine Vorteil hinsichtlich einer Zeitersparnis für Sie darstellen.
Anders sieht dies bei den Bachelorstudiengängen, die Sie nennen, aus. Für diese kann Ihnen zwar kein Grundstudium anerkannt werden, da es ein solches in diesen Studiengängen nicht mehr gibt. Es können Ihnen aber unter Umständen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkannt werden, da es hinsichtlich der Anerkennung von Leistungen nicht auf den Abschluss ankommt, in dem die Leistungen erbracht wurden, sondern nur auf die Gleichwertigkeit der im früheren Studium absolvierten Leistungen mit den im späteren Studium geforderten Leistungen. Die größte Menge anerkennbarer Leistungen wird hier höchstwahrscheinlich vorliegen, wenn Sie sich wieder für einen Lehramtsstudiengang entscheiden. Eine pauschale Anerkennung Ihres vorherigen Studiums als Bachelor und damit eine direkte Bewerbung in den Master of Education ist allerdings nicht möglich. Auch in bei einer Entscheidung für den BA Erziehungs- und Bildungswissenschaft oder den BA Bewegungswissenschaft wären vermutlich einige Ihrer Leistungen anrechenbar. Für Psychologie schätze ich den Umfang der anrechenbaren Leistungen eher gering ein. Ob die Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium für die jeweiligen Studiengänge anrechenbar sein könnten, können Sie auch schon einmal selbst voreinschätzen, indem Sie sich das Modulhandbücher der in Frage kommenden Studiengänge anschauen. Die Modulhandbücher für die Studiengänge finden Sie jeweils am Ende der so genannten "Fachspezifischen Bestimmungen" (FSB) für die Studiengänge:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html
Da keiner der Studiengänge, die Sie in Betracht ziehen, derselbe Studiengang ist, den Sie bereits studiert haben, haben Sie bei der Bewerbung jeweils zwei Möglichkeiten:
1. Bewerbung als Studienanfängerin: Sie bewerben sich für den BA-Studiengang, für den Sie sich entschieden haben, über die Online-Bewerbung der Uni Hamburg. Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein, können Sie sich nach der Immatrikulation Ihre Studienleistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkennen lassen (sofern diese mit den in Hamburg geforderten Leistungen gleichwertig sind) und sich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen.
2. Bewerbung in ein höheres Fachsemester: Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn in Ihrem gewünschten Studiengang bzw. im Falle des Lehramts sowohl in Erziehungswissenschaft als auch in Ihren Unterrichtsfächern Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen fest. Für die Bewerbung für ein höheres Fachsemester benötigen Sie Bescheinigungen der Fachbereiche der Uni Hamburg, die Ihre Fächer anbieten, darüber, dass bei Ihnen für die Fächer anrechenbare Leistungen vorliegen (für die Bewerbung für einen Lehramtsstudiengang müssen anrechenbare Leistungen für mindestens zwei Teilstudiengänge, d.h. für Erziehungswissenschaft und eines Ihrer Unterrichtsfächer oder für beide Unterrichtsfächer vorliegen). Diese Bescheinigungen der Fachbereiche müssen Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen. Sie bewerben sich bei einer Bewerbung ins höhere Fachsemester also nicht ausschließlich online, sondern reichen Ihre Unterlagen auch postalisch innerhalb der Bewerbungsfrist ein. Die Ansprechpersonen an den Fachbereichen hinsichtlich der Bescheinigungen finden Sie über die Studienbüros:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html bzw. für die verschiedenen Fächer im Lehramt in der folgenden Liste jeweils in der Rubrik „Anerkennung von Studienleistungen“:
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral Dies sind auch die Zuständigen für die Anerkennungen von Leistungen nach erfolgreicher Bewerbung als Studienanfänger/in im ersten Fall.
Bei einer Bewerbung für Bewegungswissenschaft oder Sport als Unterrichtsfach werden Sie die Eignungsprüfung wiederholen müssen, da eine zu einem früheren Zeitpunkt bestandene Eignungsprüfung nur dann anerkannt wird, wenn sie nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Für die anderen erforderlichen Nachweise gelten hinsichtlich der Zeit, die diese zurückliegen dürfen unterschiedliche Regelungen. Sie finden diese in der Zugangssatzung für die Studiengänge (§1):
https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/d ... g-2015.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling