Bearbeitet Coronabedingte Verlängerung der Studienzeit - Rückmeldung erforderlich?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage. Durch Corona hat sich jetzt die Abgabefrist für meine Masterarbeit vom Ende September auf Anfang November verschoben. Muss ich mich jetzt nochmal zurückmelden und für ein weiteres Semester einschreiben? Und ist die Rückerstattung des Beitrages anschließend möglich für den Rest des Zeitraumes?

Herzliche Grüße
Re: Coronabedingte Verlängerung der Studienzeit - Rückmeldung erforderlich?
Hallo Alexandra,

am besten fragen Sie im Studienbüro, ob Sie für den Zeitraum der Korrektur Ihrer Masterarbeit immatrikuliert sein müssen (wovon ich nicht ausgehe). Wenn Sie nicht immatrikuliert sei müssen, brauchen Sie den Semesterbeitrag nicht zu überweisen. Sollten Sie dann die letzte Prüfungsleistung nicht bestehen, können Sie sich verspätet zurückmelden. Allerdings sollten Sie sich nicht explizit exmatrikulieren, dann wäre eine Wiedereinschreibung nicht möglich. Den Semesterbeitrag können Sie sich nicht zurückerstatten lassen, lediglich den Anteil, der für das Semesterticket aufgewendet wird für den verbleibenden Zeitraum. Hierfür ist ist Fahrgeldstelle des HVV zuständig.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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