Wiedereinschreibung nach Krankheit
Verfasst: Mo 31. Aug 2020, 15:17
Hallo,
ich habe im SoSe 2017 mein Bachelorstudium unterbrochen, bzw. mich aus gesundheitlichen Gründen exmatrikuliert. Ich habe damals bereits die Information bekommen, dass ich mit einem formlosen Antrag und entsprechenden Nachweisen und Begründungen mein Studium ggf. wieder aufnehmen kann.
Auf der Internetseite ist das ganze inzwischen ja auch online möglich, allerdings habe ich noch ein paar Fragen dazu.
1. "Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigem Grund unterbrechen müssen, können Sie eine Wiedereinschreibung in den Studiengang bis spätestens zum zweiten Semester beantragen, das auf den Wegfall des Grundes folgt." - bedeutet das, dass wenn ich z.B. bis August 2020 nicht studierfähig war, ich mich dementsprechend bis August 2021 wieder einschreiben kann?
2. im Online-Formular: "Semester, für das der Antrag gelten soll" - bezieht sich das auf das Semester, in dem ich wieder einsteigen möchte?
3. Gibt es noch anderes zu beachten? Verfall von Studienleistung wegen der Dauer oder ähnliches?
Danke im Voraus für die Antwort und beste Grüße!
ich habe im SoSe 2017 mein Bachelorstudium unterbrochen, bzw. mich aus gesundheitlichen Gründen exmatrikuliert. Ich habe damals bereits die Information bekommen, dass ich mit einem formlosen Antrag und entsprechenden Nachweisen und Begründungen mein Studium ggf. wieder aufnehmen kann.
Auf der Internetseite ist das ganze inzwischen ja auch online möglich, allerdings habe ich noch ein paar Fragen dazu.
1. "Wenn Sie Ihr Studium aus wichtigem Grund unterbrechen müssen, können Sie eine Wiedereinschreibung in den Studiengang bis spätestens zum zweiten Semester beantragen, das auf den Wegfall des Grundes folgt." - bedeutet das, dass wenn ich z.B. bis August 2020 nicht studierfähig war, ich mich dementsprechend bis August 2021 wieder einschreiben kann?
2. im Online-Formular: "Semester, für das der Antrag gelten soll" - bezieht sich das auf das Semester, in dem ich wieder einsteigen möchte?
3. Gibt es noch anderes zu beachten? Verfall von Studienleistung wegen der Dauer oder ähnliches?
Danke im Voraus für die Antwort und beste Grüße!