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Exmatrikulation bei noch ausstehender Abschlussarbeit

Verfasst: Mo 31. Aug 2020, 17:19
von Benutzer13
Bis auf die Masterarbeit habe ich alle erforderlichen Leistungen erbracht, allerdings wechsle ich ab dem 1.10. in ein Vollzeitarbeitsverhältnis und muss aus versicherungstechnischen Gründen eine Exmatrkulationsbescheinigung einreichen. Die Abgabefrist der MA geht über dieses Datum hinaus.
1. Ist es möglich sich zum Semesterende (SoSe20) exmatrikulieren zu lassen und die MA an einem späteren Zeitpunkt abzugeben?
2. Falls ja, welche Begründung wähle ich im Antrag bei Stine und welchen exakten Exmatrikulationszeitpunkt gebe ich an (30.9. oder 1.10)?

LG

Re: Exmatrikulation bei noch ausstehender Abschlussarbeit

Verfasst: Di 1. Sep 2020, 09:45
von Campus-Center - BK
Hallo Benutzer13,

am besten erkundigen Sie sich zunächst im Studienbüro Ihres Studiengangs, ob eine Exmatrikulation zur diesem Zeitpunkt Ihres Studiums möglich ist. Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass eine explizit beantragte Exmatrikulation endgültig ist. Das heißt: sollten Sie die letzte Prüfungsleistung nicht bestehen und Sie hatten sich zuvor selber exmatrikuliert, ist eine Wiedereinschreibung in den Studiengang nicht mehr möglich. Warum Sie die Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, ist mir nicht ganz klar. Auch wenn Sie eine Vollzeitanstellung anstreben, ist eine Immatrikulation an der Uni Hamburg möglich. Nur "sozialversicherungstechnisch" gelten Sie nicht mehr als Studierende/r.

Im Antragsformular geben Sie "Wintersemester 2020/21" und "zum Semesterende" an.

Mit besten Grüßen,
BK