Seite 1 von 1

Einreichung des Transcript of Records zur Immatrikulation

Verfasst: Do 3. Sep 2020, 15:36
von farelido
Sehr geehrtes Team des Campus-Center-Forums,

ich habe mich mit meiner vorläufigen Bachelornote auf den Masterstudiengang Psychologie beworben. Zur fristgerechten Annahme meines Zulassungsbescheids habe ich ein selbst heruntergeladenes und daher noch nicht beglaubigtes Transcript of Records (ToR) eingereicht und um den Abschluss meines Bachelors nachzuweisen zusätzlich eine entsprechende Abschlussmitteilung meiner Universität angefügt. Mittlerweile habe ich auch mein finales Bachelorzeugnis per Mail nachgereicht. Könnt ihr mir eventuell Auskunft geben, inwiefern ein derartiges ToR zulässig ist, auch in Anbetracht dessen, dass mein beglaubigtes Bachelorzeugnis nun auch schon nachgereicht wurde (jedoch erst nach der Frist meines Zulassungsbescheids). Oder muss ich damit rechnen, dass mir die Immatrikulation dadurch verwehrt bleibt. Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

Mit besten Grüßen
farelido

Re: Einreichung des Transcript of Records zur Immatrikulation

Verfasst: Fr 4. Sep 2020, 17:01
von Campus-Center - BK
Hallo farelido,

für die Immatrikulation ist es ausreichend das ToR einzureichen inkl. der ausgewiesenen Durchschnittsnote zum Zeitpunkt der Bewerbung. Wenn die Angaben in der Online-Bewerbung mit der Note im ToR übereinstimmt, ist alles gut. Wenn Sie bereits das Bachelorzeugnis erhalten haben und dieses auch schon nachgereicht haben, werden Sie in dem Zuge dessen gleich endgültig in den Masterstudiengang eingeschrieben.

Mit besten Grüßen,
BK

Re: Einreichung des Transcript of Records zur Immatrikulation

Verfasst: So 6. Sep 2020, 21:11
von farelido
Sehr geehrtes Team des Campus-Center-Froums,

vielen Dank für die Antwort. Meine Bedenken bestehen darin, dass auf meinem ToR leider die Durchschnittsnote nicht vermerkt ist. Daher habe ich zusätzlich die besagte Abschlussbescheinigung angefügt, die meine Abschlussnote enthält (diese ist etwas besser als die in der Bewerbung angegebene). Sollte diese Kombination auch in Ordnung sein als Nachweis?
Bzw. falls nicht, erübrigt sich diese Frage dadurch, dass ich mein finales Zeugnis bereits nachgereicht habe?

Beste Grüße
farelido

Re: Einreichung des Transcript of Records zur Immatrikulation

Verfasst: Mo 7. Sep 2020, 21:48
von Campus-Center - BK
Hallo farelido,

dann ist es gut, dass Sie das Zeugnis rechtzeitig erhalten haben. Eine bessere Note, als zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Online-Bewerbung angegeben, ist für die Immatrikulation kein Problem, da Sie auch mit der schlechteren Note den Studienplatz erhalten hätten.

Mit besten Grüßen,
BK

Re: Einreichung des Transcript of Records zur Immatrikulation

Verfasst: Di 8. Sep 2020, 13:50
von farelido
Sehr geehrtes Campus-Forum-Team,

alles klar. Vielen Dank für die Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
Simon Ostermeier