Einreichung des Transcript of Records zur Immatrikulation
Verfasst: Do 3. Sep 2020, 15:36
Sehr geehrtes Team des Campus-Center-Forums,
ich habe mich mit meiner vorläufigen Bachelornote auf den Masterstudiengang Psychologie beworben. Zur fristgerechten Annahme meines Zulassungsbescheids habe ich ein selbst heruntergeladenes und daher noch nicht beglaubigtes Transcript of Records (ToR) eingereicht und um den Abschluss meines Bachelors nachzuweisen zusätzlich eine entsprechende Abschlussmitteilung meiner Universität angefügt. Mittlerweile habe ich auch mein finales Bachelorzeugnis per Mail nachgereicht. Könnt ihr mir eventuell Auskunft geben, inwiefern ein derartiges ToR zulässig ist, auch in Anbetracht dessen, dass mein beglaubigtes Bachelorzeugnis nun auch schon nachgereicht wurde (jedoch erst nach der Frist meines Zulassungsbescheids). Oder muss ich damit rechnen, dass mir die Immatrikulation dadurch verwehrt bleibt. Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Mit besten Grüßen
farelido
ich habe mich mit meiner vorläufigen Bachelornote auf den Masterstudiengang Psychologie beworben. Zur fristgerechten Annahme meines Zulassungsbescheids habe ich ein selbst heruntergeladenes und daher noch nicht beglaubigtes Transcript of Records (ToR) eingereicht und um den Abschluss meines Bachelors nachzuweisen zusätzlich eine entsprechende Abschlussmitteilung meiner Universität angefügt. Mittlerweile habe ich auch mein finales Bachelorzeugnis per Mail nachgereicht. Könnt ihr mir eventuell Auskunft geben, inwiefern ein derartiges ToR zulässig ist, auch in Anbetracht dessen, dass mein beglaubigtes Bachelorzeugnis nun auch schon nachgereicht wurde (jedoch erst nach der Frist meines Zulassungsbescheids). Oder muss ich damit rechnen, dass mir die Immatrikulation dadurch verwehrt bleibt. Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Mit besten Grüßen
farelido