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Exmatrikulation durch Aufnahme eines Arbeitsverhältnis

Verfasst: Fr 4. Sep 2020, 10:44
von AlexanderJohn1984
Guten Tag,

ich habe im Frühjahr diesen Jahres mein MA-Studium abgeschlossen und eine Exmatrikulationsbescheinigung zum 30.09. erhalten. Nun habe ich zum 01.09. ein reguläres Beschäftigungsverhältnis aufgenommen und wollte auf diesem Weg fragen, ob ich nun eine gesonderte Exmatrikulation zum 31.08. beantragen muss?

Re: Exmatrikulation durch Aufnahme eines Arbeitsverhältnis

Verfasst: So 6. Sep 2020, 12:12
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo AlexanderJohn1984,

von Seiten der Universität aus ist das nicht nötig. Fragen Sie zur Sicherheit noch einmal bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob eine Exmatrikulation zu einem früheren Zeitpunkt nötig ist, ich gehe aber eher nicht davon aus

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling