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Vollzeit arbeiten und studieren

Verfasst: Sa 5. Sep 2020, 09:47
von BAR0572
Guten Tag,

Ich habe vor kurzen aus mehreren Gründen einen Vollzeitjob angenommen. Ich studiere jedoch noch an der Universität Hamburg und habe jetzt zwei Semester über die Regelstudienzeit überschritten.

Zwei Fragen hätte ich da: Darf man sich exmatrikulieren und im späteren Zeitraum sich nochmal neu einschreiben? Werden aber dann meine jetzigen Leistungspunkte verloren gehen?

Wenn nicht, ist es dann in Ordnung wenn ich arbeite und studiere? Hat das anderweitig Auswirkungen auf mich?

Freundliche Grüße

Re: Vollzeit arbeiten und studieren

Verfasst: Di 8. Sep 2020, 19:20
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe*r BAR0572,

1) Sie müssen sich nicht exmatrikulieren, nur weil Sie die Regelstudienzeit um zwei Semester überschreiten. In der Regel ist lediglich die Teilnahme an einer Studienfachberatung erforderlich, wenn Sie die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten. Sie müssten dies bitte anhand der für Sie geltenden Studienordnung nochmals prüfen.

Sollten Sie sich unabhängig von diesem Hinweis aus anderen Gründen exmatrikulieren wollen, dann wäre zu prüfen, ob für Ihren Studiengang eine Bewerbung ins höhere Fachsemester möglich ist, da eine Bewerbung ins erste Fachsemester ausgeschlossen ist, wenn Sie in einem Studiengang bereits immatrikuliert waren und Leistungen erbracht haben. Die sogenannte Satzung über die Zulassungshöchstzahlen gibt an, ob und wie viele Studienplätze für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester eines Studiengangs angeboten werden. Allerdings sind aktuell nur die Höchstzahlen für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 veröffentlicht (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html).

Eine einfache Einschreibung ohne reguläre Bewerbung ist in der Regel nicht möglich. Es gibt allerdings die Option der Wiedereinschreibung, die zum Beispiel im Falle eine Studienunterbrechung durch eine Erkrankung beantragt werden kann.

Wenn also Studienplätze für eine Bewerbung ins höhere Fachsemester für Ihren Studiengang angeboten werden, dann wäre eine Bewerbung nach einer Exmatrikulation innerhalb der regulären Bewerbungsphasen möglich. Ihre bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen könnten Sie sich dann im Studienbüro des zuständigen Fachbereiches bzw. der zuständigen Fakultät nach der Immatrikulation anerkennen lassen.

2) An der Universität Hamburg gibt es keine Regelungen, die die wöchentliche Arbeitszeit von Studierenden beschränken. Sie könnten also auch im Vollzeitstudium so viele Stunden arbeiten, wie Sie wollen. Bezüglich aller weiteren Regelungen zur Wochenarbeitszeit die beispielsweise Versicherungen oder andere Behörden betreffen können, müssten Sie sich natürlich bei den jeweils zuständigen Stellen informieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter