Exmatrikulation (bzw. keine Rückmeldung) wenn noch kein Abschlusszeugnis
Verfasst: So 6. Sep 2020, 13:45
Hallo liebes Forums-Team!
Ich habe Anfang August meine Masterarbeit abgegeben (im Fach Deutschsprachige Literaturen) und werde Ende September (am 29.9.) meine mündliche Prüfung absolvieren.
Nun habe ich mich für das kommende Semester nicht zurückgemeldet (immatrikuliert), da ich mein Studium und das Abschlussmodul ja noch (so gerade eben) im SoSe 2020 abschließe.
War das richtig so? Oder muss ich noch immatrikuliert sein solange meine schriftliche Arbeit im Begutachtungsprozess ist und mein Abschluss-Zeugnis noch nicht ausgestellt worden ist?
Und wie ist überhaupt der Ablauf mit allem? Muss ich das Abschlusszeugnis beantragen (und wenn ja wo)?
Muss ich mich explizit exmatrikulieren oder geschieht das indem ich mich nicht zurückmelde?
Ganz herzlichen Dank und beste Grüße,
AnnaSusa
Ich habe Anfang August meine Masterarbeit abgegeben (im Fach Deutschsprachige Literaturen) und werde Ende September (am 29.9.) meine mündliche Prüfung absolvieren.
Nun habe ich mich für das kommende Semester nicht zurückgemeldet (immatrikuliert), da ich mein Studium und das Abschlussmodul ja noch (so gerade eben) im SoSe 2020 abschließe.
War das richtig so? Oder muss ich noch immatrikuliert sein solange meine schriftliche Arbeit im Begutachtungsprozess ist und mein Abschluss-Zeugnis noch nicht ausgestellt worden ist?
Und wie ist überhaupt der Ablauf mit allem? Muss ich das Abschlusszeugnis beantragen (und wenn ja wo)?
Muss ich mich explizit exmatrikulieren oder geschieht das indem ich mich nicht zurückmelde?
Ganz herzlichen Dank und beste Grüße,
AnnaSusa