Bearbeitet Gemeinsam Studieren
Hallo,

ich möchte mit einer Freudin zusammen Informatik studieren, aber aufgrund unserer unterschiedlichen Abiturnoten ergibt sich das Problem, dass ich sofort einen Zulassungsbescheid erhalten werde, sie aber eventuell erst im Nachrückverfahren oder schlimmstenfalls garnicht zugelassen wird. Sollte es in Hamburg nicht funktionieren, wollten wir uns gemeinsam in Lübeck bewerben, dort ist Informatik zulassungsfrei.
Gibt es eine Möglichkeit, dieses Dilema zu lösen, da ich ja innerhalb einer Woche mich immatrikulieren müsste, und in Lübeck bis zum 15.09., sie dann vermutlich aber nicht sicher sein kann.
Lösungen wären ja entweder, dass ich z.B. im Nachrückverfahren nochmal zugelassen werde und erst dann annehme, oder das ich mich erstmal an beiden Unis immatrikuliere und, sollte sie in Hamburg zugelassen werden, wir unsere Immatrikulation in Lübeck wieder zurückziehen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Re: Gemeinsam Studieren
Liebe*r Sarius2009,

Sie müssen an der Universität Hamburg in jedem Fall innerhalb der Immatrikulationsfrist einen Antrag auf Immatrikulation stellen und die erforderlichen Immatrikulationsunterlagen einreichen. Sollten Sie dies nicht tun, wird der Studienplatz als "nicht angenommen" gewertet. Eine spätere Teilnahme an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren wäre nicht möglich, wenn Sie bereits eine Zulassung erhalten haben und diese nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist angenommen haben.

Sie können aber auch nach dem Ende der Immatrikulationsfrist, wenn Sie einen Antrag auf Immatrikulation gestellt haben, noch auf den Studienplatz verzichten.
Die hierfür relevanten Informationen können Sie auf unserer entsprechenden Webseite zum Thema Verzicht nachlesen.

Bezüglich der Regelungen zu diesem Thema an der Universität zu Lübeck müssten Sie sich bitte direkt dort informieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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