Hallo atilla55,
Um an Schulen unterrichten zu können, müssen Sie in der Regel ein Lehramtsstudium absolvieren. Mit ganz wenigen Fächern ist für bestimmte Schulformen auch ein Quereinstieg in das Referendariat nach einem Studium ohne Lehramtsbezug möglich, für BWL ist dies aber nicht der Fall. Auch ein zusätzliches Masterstudium ändert an dieser Bedingung nichts, das folgende ist also unabhängig davon, ob Sie noch einen Master in BWL absolvieren oder nicht.
An der Uni Hamburg können Sie das Unterrichtsfach BWL nur im Rahmen des Lehramts an Beruflichen Schulen in Kombination mit einer
gewerblich-technischen Fachrichtung studieren. Für die Zulassung für diesen Studiengang ist es allerdings eine Voraussetzung, dass Sie eine für die jeweilige Fachrichtung einschlägige Ausbildung oder ein einschlägiges 12-monatiges Praktikum absolviert haben. Genauere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html
Eine Alternative zum Unterrichtsfach BWL könnte für Sie auch die Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften darstellen, die ebenfalls im Rahmen des Lehramts an Beruflichen Schulen angeboten wird. Informationen zu dieser Fachrichtung finden Sie hier:
https://www.bwl.uni-hamburg.de/de/studi ... e-hdl.html Auch für das Studium des Lehramts an Beruflichen Schulen mit dieser Fachrichtung gilt aber, dass eine Zugangsvoraussetzung eine für die Fachrichtung einschlägige Ausbildung oder ein einschlägiges 12-monatiges Praktikum ist.
Sollten Sie sich trotz dieser Bedingungen für ein Studium des Lehramts an Beruflichen Schulen entscheiden, ist es möglich, dass Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen BWL-Studium für das Unterrichtfach oder die Fachrichtung anrechenbar sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling