Einschreibung in Master ohne Bachelorabschluss
Verfasst: Fr 8. Jan 2016, 00:44
Hallo,
ich studiere derzeit an der Universität Hamburg Sozialökonomie im Bachelor und würde mich gerne für den Masterstudiengang Human Resource Management / Personalpolitik (Studienbeginn SS2016) an der selbigen bewerben.
Aus den Zugangsvoraussetzungen konnte ich entnehmen das eine vorläufige Immatrikulation ohne einen Bachelorabschluss dann möglich ist, wenn das Prüfungsamt bestätigt , dass die fehlenden Prüfungsleistungen bis zum Ende des aktuellen Semesters abgeschlossen werden können (also WISE15/16) und das Abschlusszeugnis nachgereicht wird. Für die Nachreichung des Bachelorzeugnis wird in diesem Fall eine Frist bis Ende September gesetzt.
Meine Frage ist nun, wie sieht es aus wenn ich dieses Semester durch meine Prüfungen falle. Würde eine vorläufige Zulassung dann zurückgezogen werden weil ich die Prüfungsleistungen nicht bis zum Ende dieses Semesters (WISE 15/16) abgeschlossen habe? Oder besteht die Möglichkeit an der Uni Hamburg in zwei Studiengängen (Bachelor und Master) gleichzeitig eingeschrieben zu sein? Also im ersten Semester des Masters noch die letzten Prüfungsleistungen für den Bachelorabschluss abzulegen, aber gleichzeitig schon Prüfungsleistungen im Master zu erbringen. Oder müssen alle Prüfungsleistungen vor Beginn des Masters abgeschlossen sein?
Viele Grüße
ich studiere derzeit an der Universität Hamburg Sozialökonomie im Bachelor und würde mich gerne für den Masterstudiengang Human Resource Management / Personalpolitik (Studienbeginn SS2016) an der selbigen bewerben.
Aus den Zugangsvoraussetzungen konnte ich entnehmen das eine vorläufige Immatrikulation ohne einen Bachelorabschluss dann möglich ist, wenn das Prüfungsamt bestätigt , dass die fehlenden Prüfungsleistungen bis zum Ende des aktuellen Semesters abgeschlossen werden können (also WISE15/16) und das Abschlusszeugnis nachgereicht wird. Für die Nachreichung des Bachelorzeugnis wird in diesem Fall eine Frist bis Ende September gesetzt.
Meine Frage ist nun, wie sieht es aus wenn ich dieses Semester durch meine Prüfungen falle. Würde eine vorläufige Zulassung dann zurückgezogen werden weil ich die Prüfungsleistungen nicht bis zum Ende dieses Semesters (WISE 15/16) abgeschlossen habe? Oder besteht die Möglichkeit an der Uni Hamburg in zwei Studiengängen (Bachelor und Master) gleichzeitig eingeschrieben zu sein? Also im ersten Semester des Masters noch die letzten Prüfungsleistungen für den Bachelorabschluss abzulegen, aber gleichzeitig schon Prüfungsleistungen im Master zu erbringen. Oder müssen alle Prüfungsleistungen vor Beginn des Masters abgeschlossen sein?
Viele Grüße