Liebes Campus-Center,
ich habe heute meinen Ablehnungsbescheid für das Studium Sonderpädagogik Grundschullehramt erhalten. In dem Bescheid steht das mein Härtefall anerkannt ist. Meine Frage lautet nun, ob ich eine Chance habe über meinen Härtefall im Nachrückverfahren reinzukommen? oder wird dies nur allein über Leistung gehen? Müsste dafür jemand der auch einen Härtefall hat das Studium nicht antreten ?
Liebe Grüße
Lena
Liebe Lena,
auch an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren nehmen Sie in den gleichen Quoten teil, in denen Sie auch im Hauptverfahren waren.
Sie könnten also, sofern ein Nachrückverfahren stattfindet, sowohl über die Härtefallquote als auch über die Leistungs- oder Wartezeitquote eine Zulassung erhalten.
Liebe Grüße
Thomas Walter
auch an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren nehmen Sie in den gleichen Quoten teil, in denen Sie auch im Hauptverfahren waren.
Sie könnten also, sofern ein Nachrückverfahren stattfindet, sowohl über die Härtefallquote als auch über die Leistungs- oder Wartezeitquote eine Zulassung erhalten.
Liebe Grüße
Thomas Walter