Sehr geehrte Damen und Herren,
vor Tagen habe ich den Zulassungsbescheid für ein Promotionsstudium (Promotionsfach: Germanistik) von der Uni erhalten und somit einen Antrag/eine Bewerbung über STiNE gestellt, um mich einzuschreiben. Dazu habe ich noch folgende Fragen:
1. Gilt diese Online-Bewerbung als Einschreibung für mein Promotionsstudium? Oder muss ich mich neben dem Online-Bewerbungsverfahren noch einmal einschreiben?
2. Wann beginnt offiziell das Wintersemester 2020/2021 für Promovierende?
3. Gibt es eine Einschreibungsfrist für neu zugelassene Promovenden?
Für Ihre baldige Antwort bedanke ich mich schon vorab.
Freundliche Grüße
Yz
Hallo Yz,
Das Online-Formular reicht für die Einschreibung aus - Sie müssen sich nicht noch einmal persönlich oder auf anderem Wege einschreiben. Eine Frist für die Einschreibung würde Ihnen mit der Zulassung durch die Fakultät genannt, wenn dort keine Frist vermerkt ist, gibt es für Sie keine.
Das Wintersemester beginnt am 01.10.2020 - sollten Sie Vorlesungen besuchen, beginnen diese ab dem 02.11.2020.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das Online-Formular reicht für die Einschreibung aus - Sie müssen sich nicht noch einmal persönlich oder auf anderem Wege einschreiben. Eine Frist für die Einschreibung würde Ihnen mit der Zulassung durch die Fakultät genannt, wenn dort keine Frist vermerkt ist, gibt es für Sie keine.
Das Wintersemester beginnt am 01.10.2020 - sollten Sie Vorlesungen besuchen, beginnen diese ab dem 02.11.2020.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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