Hallo,
bis zu welchem Datum erfährt man spätestens, ob man angenommen wurde, wenn man auf der Warteliste steht?
Ich habe mich mit einem Schnitt von 1,9 und 2 Wartesemestern auf Medien- und Kommunikationswissenschaften beworben und bin auf Platz 370.
Viele Grüße
Liebe ina.mhlbr,
aktuell ist es, aufgrund des veränderten Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren des Wintersemesters 2020/21, schwierig abzuschätzen, wann ein mögliches Nachrückverfahren stattfinden würde. In jedem Fall werden die Personen, die bei einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren noch eine Zulassung erhalten, entsprechend informiert. Dies wird spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21 erfolgen, d.h. bis zum 02.11.2020.
Generell muss ich Ihnen aber mitteilen, dass ein Nachrückverfahren in dem stark nachgefragten Studiengang B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaft unwahrscheinlich ist.
Dazu muss man wissen, dass immer etwas mehr Bewerber*innen eine Zulassung erhalten, als eigentlich Studienplätze zur Verfügung stehen. Diese sogenannte "Überbuchung" wird auf der Basis der Erfahrungen der vergangenen Bewerbungsverfahren vorgenommen. Daher gibt es auch dann kein Nachrückverfahren, wenn einig Bewerber*innen, die ursprünglich zugelassen worden sind, Ihren Studienplatz nicht annehmen, da dies über die Überbuchung bereits kompensiert wurde.
Liebe Grüße
Thomas Walter
aktuell ist es, aufgrund des veränderten Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren des Wintersemesters 2020/21, schwierig abzuschätzen, wann ein mögliches Nachrückverfahren stattfinden würde. In jedem Fall werden die Personen, die bei einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren noch eine Zulassung erhalten, entsprechend informiert. Dies wird spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/21 erfolgen, d.h. bis zum 02.11.2020.
Generell muss ich Ihnen aber mitteilen, dass ein Nachrückverfahren in dem stark nachgefragten Studiengang B.A. Medien- und Kommunikationswissenschaft unwahrscheinlich ist.
Dazu muss man wissen, dass immer etwas mehr Bewerber*innen eine Zulassung erhalten, als eigentlich Studienplätze zur Verfügung stehen. Diese sogenannte "Überbuchung" wird auf der Basis der Erfahrungen der vergangenen Bewerbungsverfahren vorgenommen. Daher gibt es auch dann kein Nachrückverfahren, wenn einig Bewerber*innen, die ursprünglich zugelassen worden sind, Ihren Studienplatz nicht annehmen, da dies über die Überbuchung bereits kompensiert wurde.
Liebe Grüße
Thomas Walter