Liebe*r JES93,
grundsätzlich kann ich Ihnen natürlich nur Auskünfte bezüglich der Wartezeitregelungen an der Universität Hamburg geben, da andere Hochschulen hiervon abweichende Regelungen haben können.
Wartesemester im Rahmen der Bewerbungsverfahren der Universität Hamburg für grundständige Studiengänge (i.e. Bachelor, Staatsexamen) werden berechnet, indem die vollständigen Halbjahre seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. das Abitur) gezählt werden und von diesem Wert alle Semester, in denen eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bestand, abgezogen werden.
Wartesemester kann man also in diesem Sinne nicht verlieren. Wenn Sie die gleiche Hochschulzugangsberechtigung verwenden, dann werden Sie bei einer erneuten Bewerbung auch die gleiche Anzahl an Wartesemester haben, zuzüglich weiterer Halbjahren, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, falls dies der Fall sein sollte bzw. wird.
Damit Sie sich nicht wundern, dass in den
NC-Werten der vergangenen Bewerbungsverfahren keine höheren Werte als 10 Wartesemester zu finden sind, noch der folgenden Hinweise:
Für diejenigen Studiengänge der Universität Hamburg, die nicht über das
Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie vergeben werden, ist die Wartezeit bei 10 Semester gedeckelt.
Sie können sich die Regelungen zu den NC-Werten und der damit zusammenhängenden Regelung der Wartezeit auch nochmals auf unserer
Webseite zum Thema Numerus clausus durchlesen.
Liebe Grüße
Thomas Walter