Bearbeitet STiNE-Antrag zum Auslandsaufenthalt - Datum
Liebe Leute des Campus-Center Forums,

ich habe nur eine kurze Frage: Sollte ich bei der Meldung eines Auslandsaufenthaltes in STiNE über den Antrag "VI Fak. Gewiss - Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes" den tatsächlichen
Zeitraum des Aufenthaltes eintragen, welcher aufgrund der gegenwärtigen/damaligen Situation nun kürzer als zwei Monate war, oder den bis zur Abgabe aller meiner Digital-Leistungen an die dortigen Dozenten? Das Erasmus-Semester an sich nämlich wurde formal nun digital fortgeführt und gegen Anfang Juli abgeschlossen.



Vielen Dank für die Auskunft und schöne Grüße,
Anton Winter
Re: STiNE-Antrag zum Auslandsaufenthalt - Datum
Lieber Anton Winter,

da es sich um einen Antrag der Fakultät für Geistespasswissenschaft handelt, würde ich Sie bitten, sich diesbezüglich beim zuständigen Erasmus-Büro der Fakultät Geistespasswissenschaft zu erkundigen. Vielen Dank.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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