Liebe Leute des Campus-Center Forums,
ich habe nur eine kurze Frage: Sollte ich bei der Meldung eines Auslandsaufenthaltes in STiNE über den Antrag "VI Fak. Gewiss - Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes" den tatsächlichen
Zeitraum des Aufenthaltes eintragen, welcher aufgrund der gegenwärtigen/damaligen Situation nun kürzer als zwei Monate war, oder den bis zur Abgabe aller meiner Digital-Leistungen an die dortigen Dozenten? Das Erasmus-Semester an sich nämlich wurde formal nun digital fortgeführt und gegen Anfang Juli abgeschlossen.
Vielen Dank für die Auskunft und schöne Grüße,
Anton Winter
Lieber Anton Winter,
da es sich um einen Antrag der Fakultät für Geistespasswissenschaft handelt, würde ich Sie bitten, sich diesbezüglich beim zuständigen Erasmus-Büro der Fakultät Geistespasswissenschaft zu erkundigen. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Thomas Walter
da es sich um einen Antrag der Fakultät für Geistespasswissenschaft handelt, würde ich Sie bitten, sich diesbezüglich beim zuständigen Erasmus-Büro der Fakultät Geistespasswissenschaft zu erkundigen. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Thomas Walter