Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Noa Tank Piñeiro. Ich habe eine Zulassung für den Studiengang Medizin an der Universität Hamburg bekommen und möchte mich jetzt immatrikulieren.
Da ich eine ausländische HZB besitze, muss ich meine Deutschkenntnisse nachweisen. Ich habe gelesen, dass eine Bescheinigung einer deutschen Hochschule auf der steht, dass ich dort mindestens ein Jahr lang erfolgreich auf deutsch studiert habe, als Nachweis gilt.
Die letzten vier Jahre habe ich erfolgreich Biologie auf deutsch an der Humboldt Universität zu Berlin studiert und als ich eine solche Bescheinigung beantragt habe, schickten sie mir als Nachweis meine gesamte Leistungsübersicht.
Ich möchte nur sicher gehen, dass diese Leistungsübersicht als Nachweis meiner Deutschkenntnisse gültig ist?
Über eine schnelle Rückmeldung freue ich mich sehr.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Noa Tank Piñeiro
Liebe Noa,
ein Transcript kann leider nicht akzeptiert werden, da aus diesem u.a. nicht immer die Studiensprache hervorgeht. Am besten wenden Sie sich noch mal an Ihre Hochschule mit der Bitte um die Bestätigung, dass Sie an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert haben
Den Nachweis müssen Sie spätestens zum 1. November unter www.uni-hamburg.de/nachreichen nachreichen.
Mit besten Grüßen,
BK
ein Transcript kann leider nicht akzeptiert werden, da aus diesem u.a. nicht immer die Studiensprache hervorgeht. Am besten wenden Sie sich noch mal an Ihre Hochschule mit der Bitte um die Bestätigung, dass Sie an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert haben
Den Nachweis müssen Sie spätestens zum 1. November unter www.uni-hamburg.de/nachreichen nachreichen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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