Guten Morgen,
ich beende gerade meine Masterarbeit und werde sie demnächst (Oktober) abgeben.
Siedend heiß fällt mir gerade ein, dass ich mich noch nicht zurückgemeldet habe und gleichzeitig stellt sich mir die Frage, ob ich das überhaupt muss. Können Sie mir da weiterhelfen?
Herzliche Grüße und vielen Dank im Voraus
Annika Holsten
Liebe Annika,
in der Regel ist eine Rückmeldung nicht erforderlich, dieses sollten Sie aber besser noch mal mit Ihrem Studienbüro klären. Es ist jedoch davon abzuraten, sich explizit zu exmatrikulieren, da eine Wiedereinschreibung für den Fall, dass Sie die letzte Prüfungsleistung nicht bestehen, nicht mehr möglich ist. Wenn Sie sich jetzt zum WS 20/21 nicht zurückmelden, werden Sie automatisch wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert, können sich aber bis zum 31. März gegen eine Gebühr verspätet zurückmelden.
Mit besten Grüßen
BK
in der Regel ist eine Rückmeldung nicht erforderlich, dieses sollten Sie aber besser noch mal mit Ihrem Studienbüro klären. Es ist jedoch davon abzuraten, sich explizit zu exmatrikulieren, da eine Wiedereinschreibung für den Fall, dass Sie die letzte Prüfungsleistung nicht bestehen, nicht mehr möglich ist. Wenn Sie sich jetzt zum WS 20/21 nicht zurückmelden, werden Sie automatisch wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert, können sich aber bis zum 31. März gegen eine Gebühr verspätet zurückmelden.
Mit besten Grüßen
BK
Beratung und Administration
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