Bearbeitet Krankenversicherungspflicht in GKV mit 30+
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wechsle jetzt zum WS 20/21 von der Uni Kiel an die Uni Hamburg. Den Zulassungsbescheid habe ich bereits erhalten und die geforderten Unterlagen eingereicht. Nachreichen muss ich jetzt unter anderem nur noch den Krankenversicherungsnachweis. Da ich freiwillig privat krankenversichert bin und bleiben möchte, verlangt die UHH neben dem Nachweis der PKV auch eine Bestätigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Nun bin ich aber nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V als Student gar nicht krankenversicherungspflichtig, da ich bereits das dreißigste Lebensjahr vollendet habe. Muss ich in diesem Fall also nur den Nachweis der PKV nachreichen?

Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Dennis S.
Re: Krankenversicherungspflicht in GKV mit 30+
Lieber Dennis,

ja, privat versicherte Studierende müssen unabhängig vom Alter eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht einreichen. Diese erhalten diese von jeder gesetzlichen Krankenkasse. Sie können die Bescheinigung unter www.uni-hamburg.de/nachreichen.

Mit besten Grüßen,
BK
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