Bearbeitet Exmatrikulation bei Bachelor-Hochschule
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe an der Uni Hamburg einen Masterplatz im Fach Psychologie erhalten und bin bereits vorläufig immatrikuliert.
Ich warte an der Hochschule, an der ich gerade meinen Bachelorabschluss mache noch auf die Eintragung von 2 Noten. Wenn ich diese erhalte werde ich die Abschlussbescheinigung sowie die Exmatrikulation beantragen und in Hamburg nachreichen.
Nun meine Frage: Muss in diesem Fall die Exmatrikulationsbescheinigung auch zum Ende des aktuellen Sommersemesters (30.09.) ausgestellt sein oder kann sie auch ein späteres Datum tragen?
Ich würde, sofern dies möglich ist, solange an meiner alten Hochschule immatrikuliert bleiben, bis ich sicher auch diese beiden letzten Noten verbucht (d.h. die entsprechenden Klausuren bestanden) habe und aktuell bin ich nicht sicher, ob die Verbuchung noch rechtzeitig vor dem 30.09. erfolgen wird.

Vielen Dank im Voraus für die Auskunft.

Beste Grüße
Re: Exmatrikulation bei Bachelor-Hochschule
Hallo Psychologiebewerber,

die Exmatrikulationsbescheinigung kann auch ein späteres Datum tragen, da davon ausgegangen wird, dass es sich um einen Bachelor-Master-Übergang handelt. Sie erhalten auch endgültige Semesterunterlagen, allerdings kann die Semesterbescheinigung erst ausgestellt werden, wenn beide Nachweise nachgereicht wurden. Hierfür haben Sie bis Ende des ersten Mastersemesters Zeit.

siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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