Hallo liebes Campus-Center Team,
ich habe in STiNE den Antrag auf Exmatrikulation beantragt und eine Exmatrikulationsbescheinigung in STiNE erhalten. Ganz unten steht nur „Erstellt mit EDV, ohne Unterschrift gültig.“. Ist das jetzt die endgültige Exmatrikulationsbescheinigung oder muss sie noch beglaubigt/unterschrieben werden?
Ich danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
KS