Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo liebes Campus-Center Team,

ich habe in STiNE den Antrag auf Exmatrikulation beantragt und eine Exmatrikulationsbescheinigung in STiNE erhalten. Ganz unten steht nur „Erstellt mit EDV, ohne Unterschrift gültig.“. Ist das jetzt die endgültige Exmatrikulationsbescheinigung oder muss sie noch beglaubigt/unterschrieben werden?

Ich danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

KS
Re: Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo KS,

diese per EDV erstellt Bescheinigung ist ohne Unterschrift gültig und bedarf auch keiner Beglaubigung. Sie können diese für Ihre Zwecke verwenden.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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