Moin,
Ich befinde mich in einer etwas kuriosen Situation: Ich habe bereits meinen Ph.D. in Deutsche Sprache und Literatur von einer angesehenen amerikanischen Uni (Princeton). Ich habe etwa 15 Jahre Unterrichtserfahrung im o.g. Fach an amerikanischen Universitäten. Unterrichtssprachen waren sowohl Deutsch als auch Englisch. Aus persönlichen Gründen habe ich mich entschieden, wieder nach Deutschland umzusiedeln und hier wenn möglich in den Schuldienst/Gymnasien einzutreten. Nun habe ich folgende Fragen:
- Macht ein M.Ed. generell für mich Sinn?
- Ich habe keinen Bachelor of Education, aber Scheine (von anno dazumal) bis zur Zwischenprüfung in Deutsch und Philosophie. Würde mich das für den M.Ed. formell qualifizieren?
- Kann mein Ph.D. in Germanistik anerkannt werden, so dass ich das nicht mehr im Master-Studiengang studieren müsste?
- Ich habe zwar kein Englisch studiert, spreche es aber nahezu perfekt, habe meine Doktorarbeit auf Englisch geschrieben und auf Englisch unterrichtet. Können solche praktischen Kenntnisse irgendwie anerkannt werden? Denn ich würde auch gern die formelle Lehrbefähigung für Englisch erlangen.
Ich weiß, das sind ganz schön viele Nachfragen. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mark
Lieber Mark,
Leider ist es so, dass Sie, um sich für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien bewerben zu können, ein vollständiges Lehramtsstudium benötigen. Wenn Sie keinen Abschluss in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang haben, ist daher ein direkter Einstieg in einen Master of Education trotz Ihrer umfassenden Vorqualifikationen nicht möglich. Sie müssten daher als Studienanfänger mit dem Bachelor Lehramt an Gymnasien beginnen. Sicher würden Ihnen aber im Rahmen des Bachelor- und des anschließenden Masterstudiums einige Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkannt werden. So ist es gut möglich, dass Ihre Ph.D. Thesis als Bachelor- oder Masterarbeit anerkannt werden kann und auch Ihre Scheine aus dem früheren Studium in Deutschland könnten anerkennbar sein. Das Studium ließe sich also vermutlich verkürzen. Den erziehungswissenschaftlichen Teil des Studiums müssten Sie aber voraussichtlich vollständig absolvieren. Informationen zum Umfang dieses Teils finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... -gymnasien Ihre praktischen Erfahrungen im Umgang mit der englischen Sprache dürften für das Fach Englisch eher nicht anerkennbar sein. Sollten Sie hinsichtlich der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen mehr Informationen benötigen als diese ersten Einschätzungen, sollten Sie sich mit diesen Frage direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche wenden, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Leider ist es so, dass Sie, um sich für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien bewerben zu können, ein vollständiges Lehramtsstudium benötigen. Wenn Sie keinen Abschluss in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang haben, ist daher ein direkter Einstieg in einen Master of Education trotz Ihrer umfassenden Vorqualifikationen nicht möglich. Sie müssten daher als Studienanfänger mit dem Bachelor Lehramt an Gymnasien beginnen. Sicher würden Ihnen aber im Rahmen des Bachelor- und des anschließenden Masterstudiums einige Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkannt werden. So ist es gut möglich, dass Ihre Ph.D. Thesis als Bachelor- oder Masterarbeit anerkannt werden kann und auch Ihre Scheine aus dem früheren Studium in Deutschland könnten anerkennbar sein. Das Studium ließe sich also vermutlich verkürzen. Den erziehungswissenschaftlichen Teil des Studiums müssten Sie aber voraussichtlich vollständig absolvieren. Informationen zum Umfang dieses Teils finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehra ... -gymnasien Ihre praktischen Erfahrungen im Umgang mit der englischen Sprache dürften für das Fach Englisch eher nicht anerkennbar sein. Sollten Sie hinsichtlich der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen mehr Informationen benötigen als diese ersten Einschätzungen, sollten Sie sich mit diesen Frage direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche wenden, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
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Liebe Birte,
vielen Dank für die ausführliche und punktgenaue Antwort. Ich sehe mich schon wie Pfeiffer mit drei F wieder die Schulbank drücken. Apropos, gibt es für den B.Ed. eine Altersbeschränkung? Ich werde mich in jedem Fall über mögliche Anerkennungen von Vorleistungen weiter informieren.
Nochmals besten Dank,
Mark
vielen Dank für die ausführliche und punktgenaue Antwort. Ich sehe mich schon wie Pfeiffer mit drei F wieder die Schulbank drücken. Apropos, gibt es für den B.Ed. eine Altersbeschränkung? Ich werde mich in jedem Fall über mögliche Anerkennungen von Vorleistungen weiter informieren.
Nochmals besten Dank,
Mark
Lieber Mark,
So schlecht ist es dem guten Pfeiffer dann ja nicht ergangen.
Und nein, es gibt für keinen an der Uni Hamburg angebotenen Bachelorstudiengang eine Altersbeschränkung. Einzig für eine mögliche Verbeamtung später im Schuldienst gilt in Hamburg derzeit eine Altersgrenze von 42 Jahren.
Beste Grüße,
Birte Schelling
So schlecht ist es dem guten Pfeiffer dann ja nicht ergangen.

Beste Grüße,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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