Bearbeitet Semesterunterlagen / Teilzeitstudium / Anerkennung von Leistung
Liebes Forum-Team,
für mich haben sich noch einige Fragen hinsichtlich der o.g. Punkten ergeben.
Semesterunterlagen:
Den Immatrikulationsantrag habe ich am 09.09.20 abgesendet, mein gewählter Studiengang ist Sozialökonomie, werde ich die endgültigen Semesterunterlagen per Post zugestellt bekommen oder erhalte ich diese an die in der Bewerbung angegebene E-Mail Adresse? Des Weiteren komme ich nicht mehr in meinen Bewerberaccount, ist dies ein Zeichen, dass mein Antrag in Bearbeitung ist und ich die Unterlagen in den nächsten Tagen erwarten kann?
Teilzeitstudium
Gerne würde ich ein Teilzeitstudium beantragen, da ich zwei Kinder habe. Wann kann ich dieses beantragen und wie? Außerdem würde ich gerne wissen, wie es sich mit Fehlzeiten durch "Kind krank" verhält. Meine Kinder sind über 12 Jahre, jedoch unter 18.
Anerkennung von Leistungen
Durch meine Ausbildung zur Steuerfachangestellten würde ich mir gerne die Vorlesung "Buchführung" anerkennen lassen. Wie habe ich hier weiter zu verfahren? Und besteht evtl. auch die Möglichkeit noch weiteres Anerkennen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Gruß
Re: Semesterunterlagen / Teilzeitstudium / Anerkennung von Leistung
Hallo Luna2010,

die vorläufigen und endgültigen Semesterunterlagen erhalten Sie jeweils mit der Post. Mit den vorläufigen Semesterunterlagen (zwei Briefe) erhalten Sie auch Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Studierenden-Account. Es ist ein gutes Zeichen, wenn Sie sich in Ihren Bewerber-Account nicht mehr einloggen können, denn dann wird dieser gerade umgewandelt.

Detaillierte Informationen zum Ablauf nach der Einschreibung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -imma.html

Die Beantragung eines Teilzeitstudiums ist durch die Abschaffung der Modulfristen für die meisten Studiengänge nicht mehr erforderlich. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html

Die Prüfungsordnungen der WiSo-Fakultät weisen keine allgemeine Anwesenheitspflicht aus, allerdings verweist sie darauf, dass die Fachspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge eine Anwesenheitspflicht festlegen können. Diese gilt für den Studiengang Sozialökonomie bei den Lehrveranstaltungen - Interdisziplinärer Grundkurs und dem - Modul English for Students of Socioeconomics.

Informationen zu Fehlzeiten wegen Erkrankung werden auf der folgenden Seite veröffentlicht:
https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... ml#2626785

Ob Teile Ihrer Ausbildung als Studienleistung anerkannt werden können, lassen Sie am besten im Studienbüro prüfen, nachdem Sie endgültig eingeschrieben wurden.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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