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Fehlende Sprachkentnisse im Nebenfach

Verfasst: So 27. Sep 2020, 20:04
von .Christopher.
Sehr geehrte Damen und Herren,

für das WS 20/21 habe ich mich für den Bachelorstudiengang Soziologie beworben und die vorläufigen Immatrikulationsunterlagen bereits erhalten.
Jedoch ist mir zu spät aufgefallen, dass ich für das gewählte Nebenfach Geschichte nicht die nötigen Voraussetzungen erfülle. Gefordert werden nämlich zwei moderne Fremdsprachen, mit Englisch (B2/C1) und Latein (Großes Latinum) beherrsche ich jedoch nur eine moderne und eine antike Fremdsprache.
Ist meine Immatrikulation jetzt ungültig?
Kann ich noch rechtzeitig in ein anderes Nebenfach wechseln?
An wen muss ich mich wenden?
Es wäre super, wenn Sie mir diesbezüglich weiterhelfen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Fehlende Sprachkentnisse im Nebenfach

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 12:00
von Campus-Center - BK
Hallo .Christopher.,

wenn Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse für das Nebenfach Geschichte nicht zur Immatrikulation nachweisen können, können Sie nicht eingeschrieben werden. Wählen Sie deshalb ein zulassungsfreies Nebenfach, achten dabei aber auch auf die Zulassungskriterien.

Formular "Antrag auf Wechsel in ein zulassungsfreies Nebenfach": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf

Senden Sie das ausgefüllte Formular über www.uni-hamburg.de/nachreichen

Mit besten Grüßen,
BK

Re: Fehlende Sprachkentnisse im Nebenfach

Verfasst: Mo 12. Okt 2020, 13:39
von .Christopher.
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Den Antrag habe ich vor ca. 2 Wochen ausgefüllt und eingereicht. Wenn ich mich jedoch in Stine für die Vorlesungen anmelden möchte, steht dort unter Nebenfach immer noch Geschichte statt ev. Theologie.
Wird das noch rechtzeitig aktualisiert, bevor die Einschreibfrist für Vorlesungen endet?

Viele Grüße

.Christopher.

Re: Fehlende Sprachkentnisse im Nebenfach

Verfasst: Mo 12. Okt 2020, 13:52
von Campus-Center - BK
Hallo .Christopher.,

ja, machen Sie sich keine Sorgen. Die verzögerten Einschreibprozesse durch die verschobenen Bewerbungsfristen sollen für niemanden zum Nachteil werden.

Mit besten Grüßen,
BK