Bearbeitet Urlaubssemester wegen Freiwilligendienst
Liebes CampusCenter Team,


ich studiere im ersten Semester an der Uni Hamburg. Nun ist es so, dass ich mich für einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) beworben habe, den ich gern durchführen möchte. Dazu würde ich gern Urlaubssemester einlegen und das Studium danach wieder aufnehmen. Da ich mir nicht sicher bin, wie ich vorgehen soll, würde ich Euch gern ein paar Fragen stellen und wäre glücklich, wenn Ihr mir weiter helfen könntet:

1.) Bis wann muss ich den BFD-Platz-Nachweis vorlegen, wenn ich im 2. und 3. Semester Urlaubssemester einlegen will?

2.) Mein Studiengang beginnt immer im Wintersemester, also sind alle Veranstaltungen jeweils entweder im Sommer ODER im Winter. Was mache ich, wenn mein BFD nur 6 Monate geht, bzw. nicht den gesamten Urlaubssemester-Zeitraum abdeckt?

3.) Angenommen, ich breche mein Studium ab, exmatrikuliere mich. Wenn ich mich irgendwann dafür entscheide, das gleiche Studium wieder aufzunehmen, muss ich dann wieder im 1. Semester anfangen oder "zählen" die Ergebnisse und bestandenen Prüfungen noch?


Vielen lieben Dank im Voraus!
:)
Re: Urlaubssemester wegen Freiwilligendienst
Hallo Sandrah,

1. Ein Bundesfreiwilligendienst ist kein Grund für eine Beurlaubung, d.h. Sie können sich nicht für die Zeit des Dienstes beurlauben lassen. Sie können sich aber zum Zweck des Ableisten des Dienstes exmatrikulieren und sich hinterher ohne erneute Bewerbung wieder immatrikulieren. Informationen dazu finden Sie auch in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dienst.pdf und in der Immatrikulationsordnung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rdnung.pdf

2. Wie Sie Ihr Studium am günstigsten um den Bundesfreiwilligendienst herum organisieren, klären Sie am besten mit dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro. Kontaktdaten der Studienbüros finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html

3. Im Fall der Exmatrikulation aufgrund Ihres Dienstes werden Sie anschließend wieder in das Semester immatrikuliert, in das Sie vor der Exmatrikulation gekommen wären. Im Falle einer Exmatrikulation aus anderen Gründen oder für eine längere Dauer als die Dauer Ihres Dienstes können Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder für das höhere Fachsemester bewerben, in das Sie vor Ihrer Exmatrikulation gekommen wären und werden bei erfolgreicher Bewerbung wieder in dies Fachsemester immatrikuliert. Sie müssen also in keinem Fall von vorn anfangen - Ihre früher erbrachten Leistungen werden nach der Immatrikulation wieder anerkannt. Beachten Sie aber für den zweiten Fall, dass nicht in allen Studiengängen immer Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Sollten in Ihrem Studiengang zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie wieder einsteigen wollen, keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden, ist ein Wiedereinstieg auf diesem Weg zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Hier können Sie sich bezüglich einer Einschätzung des Angebots von Studienplätzen für höhere Fachsemester in Ihrem Studiengang ebenfalls an das zuständige Studienbüro wenden, da die Fachbereiche selbst darüber entscheiden, ob derartige Plätze angeboten werden. Wenn der Zeitpunkt einer möglichen Neubewerbung allerdings weit in der Zukunft liegt, wird Ihnen das Studienbüro hier vermutlich keine verlässliche Einschätzung geben können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Urlaubssemester wegen Freiwilligendienst
Vielen Dank für die Antwort!! Das hat mir sehr geholfen.
Ich werde mich jetzt bei meinem Studienbüro erkundigen.

Liebe Grüße
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