Bearbeitet Frist zum Nachreichen des Bachelorzeugnisses
Liebes Campus Team,

folgendes Problem:

Ich bin bereits im 2. Mastersemester an der Uni Hamburg, habe meinen Bachelor an einer anderen Uni allerdings noch nicht abgeschlossen. Mir fehlen noch 2 sportpraktische Prüfungen.

Aufgrund von Corona wurde dieses Jahr leider jeweils nur eine Prüfung angeboten und es finden keine Nachprüfungen statt. Eine musste ich krankheitsbedingt (Corona Verdachtsfall im Umkreis) absagen und durch die zweite Prüfung bin ich unglücklicherweise durchgefallen.

Meine Frage: hat sich die Frist noch einmal verschoben oder werde ich zum 31.09 exmatrikuliert? Besteht die Chance, dass ich einen Sonderantrag stellen kann?

Liebe Grüße
Bent
Re: Frist zum Nachreichen des Bachelorzeugnisses
Hallo Bent,

die Frist zum Nachreichen Ihres Bachelorabschlusses kann leider nicht erneut verlängert werden. Sollte Sie auch keine Ersatzbescheinigung von Ihrer Hochschule erhalten (siehe unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html), werden Sie zum 30 September exmatrikuliert. Es tut mir leid.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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