Bearbeitet Studienplatztausch
Hallo,

ich habe Fragen zum Studienplatztausch in Medizin zum 1 Semester (von Hamburg nach München):

1. Ich habe meine Immatrikulation an der Uni Hamburg beantragt. Kann ich den Immatrikulationsbescheid auch dann erhalten, wenn ich noch eine Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen muss? Ist es im Falle eines Studienplatztausches möglich, den Immatrikulationsbescheid zeitnah zur Verfügung zu stellen?

2. Muss ich die Studiengebühren an die Universität Hamburg auch bezahlen, wenn ich den Studienplatz tausche und in München studieren möchte? Ist die Bezahlung der Gebühren notwendig, um die Immatrikulationsbescheinigung zu erhalten? Falls Ja: Muss ich dann anschließend die Rücküberweisung der Gebühren beantragen?

Viele Grüße
Felix
Re: Studienplatztausch
Hallo Felix-180,

zu 1, die Semesterbescheinigung (Immatrikulationsbescheid) erhalten Sie erst, wenn Sie endgültig eingeschrieben wurden. Dafür müssen allerdings alle Nachweise vorliegen und der Semesterbeitrag überwiesen worden sein. Bei einem Tausch gehen wir davon aus, dass Sie an der anderen Hochschule nicht eingeschrieben wurden, so dass wir hier auch keine Exmatrikulationsbescheinigung einfordern würden.

zu 2, wenn Sie eine Studienplatz an der Uni Hamburg erhalten, aber durch einen Tausch an die Hochschule in München wechseln möchten, müssen Sie zwar neben dem Tauschantrag auch zunächst Ihre Immatrikulation an der Uni Hamburg beantragen, den Semesterbeitrag müssen Sie aber nicht überweisen. Sobald der Tauschantrag bearbeitet wurde, erhalten Sie per E-Mail ein Genehmigungsschreiben der Uni Hamburg, welches Sie bei Ihrer Wunschhochschule als Nachweis einreichen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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