Masterbewerbung mit vorläufigem Zeugnis/Transcript of Record

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ChristophW
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Bearbeitet Masterbewerbung mit vorläufigem Zeugnis/Transcript of Record

Beitrag von ChristophW »

Liebes Uniteam,
Ich studiere momentan noch an der Ruhr-Universität Bochum "Anglistik/Amerikanistik" und "Komparatistik" und würde mich gerne auf einen anschließenden Anglistik-Master in Hamburg bewerben. Da ich aller Voraussicht nach meine letzte(n) Note(n) erst nach dem 15. Juli 2016, also nach der Bewerbungsfrist, erhalten werde, würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, sich mit einem vorläufigen Zeugnis bzw. Transcript of Records zu bewerben. Sofern dies möglich ist, würde mich außerdem interessieren, welche Aspekte dieses vorläufige Zeugnis bzw. Transcript of Records erfüllen muss.


Danke!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Masterbewerbung mit vorläufigem Zeugnis/Transcript of Re

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber ChristophW,

Sowohl für den Masterstudiengang British and American Cultures: Text and Media als auch für den Masterstudiengang English as a World Language können Sie sich auch mit einem Transcript of Records bewerben, sofern Ihnen Ihr Abschlusszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt. Sie müssen Ihr endgültiges Zeugnis dann im Falle einer Zulassung bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachreichen. Das Transcript muss keine besonderen Bedingungen erfüllen, da die Bewerbung in diesen beiden Studiengängen papierlos erfolgt, d.h. Sie zur Bewerbung noch keine Unterlagen einreichen müssen. Ein Transcript zum Beleg Ihrer in der Online-Bewerbung angegebenen Note reichen Sie dann zur Immatrikulation ein. Auf diesem Transcript müssen lediglich Name und Abschluss Ihres Studiengangs sowie exakt die Durchschnittsnote, die Sie in der Bewerbung angegeben haben, vermerkt sein.

Die genauen Bewerbungsinformationen für die Studiengänge finden Sie in der folgenden Liste: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... itere.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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haskamp
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Re: Masterbewerbung mit vorläufigem Zeugnis/Transcript of Re

Beitrag von haskamp »

Hallo,

ich möchte die Bedingungen an das Transcript für die Bewerbung auf den Master in Psychologie im Anschluss an den Bachelor in Psychologie erfragen: u.a.: wie viele CPs müssen gelistet sein?

Und: Ich habe den Bachelor im Zweitstudium studiert, da ich vorher mein 1.StEx im Lehramt abgeschlossen habe. Werde ich im Bewerbungsprozess genau so berücksichtig wie als hätte ich das Lehramtsstudium nie studiert? Werde ich also in die gleiche Gruppe wie Erststudienbewerber eingeordnet und habe somit exakt die gleichen Chancen auf einen Studienplatz, egal ob mit Psychologie-B.Sc. im Erst oder im Zweitstudium?

Vielen Dank.
Thomas
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Masterbewerbung mit vorläufigem Zeugnis/Transcript of Re

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Thomas,

Für die Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie gibt es keine Mindestanzahl von Credits, die im Transcript of Records gelistet sein müssen. Beachten Sie außerdem, dass Sie, sofern Sie einen Bachelor of Science Psychologie studiert haben, zur Bewerbung noch keine Unterlagen in Papierform einreichen müssen. Nur wenn Ihr Abschluss sich nicht „Bachelor of Science Psychologie“ oder „B.Sc. Psychologie“ nennt oder Sie Ihren Bachelor im Ausland erworben haben, müssen Sie im Vorwege Unterlagen zur Prüfung der Vergleichbarkeit Ihres Abschlusses beim Studien- und Prüfungsbüro Psychologie einreichen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Psychologie finden Sie in dem folgenden Dokument: https://www.uni-hamburg.de/onteam/studi ... ologie.pdf Bitte beachten Sie, dass diese Informationen für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2015/16 galten und bis zum Beginn des nächsten Bewerbungsverfahrens Änderungen möglich sind. Sie finden die aktualisierten Informationen jeweils zu Beginn des Bewerbungsverfahrens hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... itere.html

Bei der Auswahl der Bewerber/innen für den Masterstudiengang Psychologie macht es keinen Unterschied, ob Sie den vorausgesetzten Bachelorabschluss im Erst- oder Zweitstudium erworben haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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