Ich habe innerhalb der Uni Hamburg meinen Studiengang gewechselt. Zuvor habe ich Lehramt für die Primar- und Sekundarstufe mit den Unterrichtsfächer Evangelische Theologie und Biologie studiert, habe dann zum 5. FS zu Lehramt für Sonderpädagogik mit dem Unterrichtsfach Evangelische Theologie gewechselt.
Für die Fächer Erziehungswissenschaft und Evangelische Theologie habe ich von den jeweiligen Beauftragten eine schriftliche Einschätzung erhalten, dass ich von meinen Leistungen in das 3. FS einzustufen wäre.
Das Problem ist nun folgendes: Ich habe in diesem Semester BAföG beantragt. Diesem Antrag wurde zugestimmt, unter dem Vorbehalt, dass die Einschätzung zu einer tatsächlich Hochstufung wird, sodass ich die Becheinigung nach § 9 BAföG nachreichen kann.
Ist dies so möglich und wenn ja, wo?
Daran hängt eine weitere Frage: Benötige ich dazu zusätzlich noch die Hochstufung in der Behindertenpädagogik oder ist es möglich nur in 2 Fächern hochgestuft zu werden? Dabei ist zu bedenken, dass zu diesem WiSe eine neue Studienordnung eingeführt wurde. Ich bin mir daher unsicher, ob ich in "2 Systemen" studieren kann.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Liebe AnnaK,
Für die Hochstufung müssen zunächst Ihre Leistungen aus dem früheren Studium anerkannt werden und in Ihrem STiNE-Leistungskonto eingetragen werden. Detaillierte Informationen zum Prozess der Anerkennung in den Lehramtsstudiengängen finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/ ... nerkennung Nach der Anerkennung erfolgt die Hochstufung durch den Service für Studierende. Dazu benötigen Sie dann die Bescheinigungen über die Einstufung, die Sie bereits von den Fachbereichen erhalten haben.
Wenn Sie in Erziehungswissenschaft höher gestuft werden, gilt dies damit auch für die Behindertenpädagogik, da Behindertenpädagogik kein separater Teilstudiengang ist, sondern zum erziehungswissenschaftlichen Teil des Lehramts für Sonderpädagogik gehört. Dennoch müssen Sie natürlich alle Module in der Behindertenpädagogik nachholen.
Da Sie sich mit dem Studiengangwechsel neu beworben und den neuen Studiengang in diesem Wintersemester begonnen haben, gilt für Sie ausschließlich die neue Studienordnung. Dass Sie einzelne Module, die Ihnen für den neuen Studiengang angerechnet werden, in einem anderen Studiengang nach der alten Studienordnung absolviert haben, spielt dabei keine Rolle.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Hochstufung müssen zunächst Ihre Leistungen aus dem früheren Studium anerkannt werden und in Ihrem STiNE-Leistungskonto eingetragen werden. Detaillierte Informationen zum Prozess der Anerkennung in den Lehramtsstudiengängen finden Sie hier: http://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs/ ... nerkennung Nach der Anerkennung erfolgt die Hochstufung durch den Service für Studierende. Dazu benötigen Sie dann die Bescheinigungen über die Einstufung, die Sie bereits von den Fachbereichen erhalten haben.
Wenn Sie in Erziehungswissenschaft höher gestuft werden, gilt dies damit auch für die Behindertenpädagogik, da Behindertenpädagogik kein separater Teilstudiengang ist, sondern zum erziehungswissenschaftlichen Teil des Lehramts für Sonderpädagogik gehört. Dennoch müssen Sie natürlich alle Module in der Behindertenpädagogik nachholen.
Da Sie sich mit dem Studiengangwechsel neu beworben und den neuen Studiengang in diesem Wintersemester begonnen haben, gilt für Sie ausschließlich die neue Studienordnung. Dass Sie einzelne Module, die Ihnen für den neuen Studiengang angerechnet werden, in einem anderen Studiengang nach der alten Studienordnung absolviert haben, spielt dabei keine Rolle.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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