Liebes Team der Uni Hamburg,
leider habe ich es verpasst den Semesterbeitrag rechtzeitig zu überweisen. Dieser hätte bis zum 01.10.20 überwiesen sein sollen, ich habe es am 03.10.20 nachgeholt.
Auf der Website der UHH habe ich gelesen, dass eine Nichteinhaltung der Frist zur Exmatrikulation führen kann. Gilt dies auch für Erstsemester?
Bzw. wie sollte ich jetzt weiter verfahren?
Außerdem bin ich etwas verwirrt was die Anmeldung zu diversen Lehrveranstaltungen und der Studienfachberatung angeht, da ich mich bei keiner Veranstaltung anmelden kann. Die bei Stine angegebenen Fristen (Anmeldung bis 22.10.20) widersprechen sich mit den Erstsemester Fristen (Anmeldung vom 26.10.20 - 29.10.20).
Vielen Dank vorab und mit besten Grüßen
Michael Stüber (7409854)
Lieber Michael Stüber,
1) Der 01.10.2020 war die Rückmeldefrist für bereits an der Universität Hamburg immatrikulierte Studierende. Diese Frist gilt nicht für Erstsemester, d.h. Personen, die Ihr Studium an der Universität Hamburg im Wintersemester 2020/21 erst beginnen.
2)
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Der 01.10.2020 war die Rückmeldefrist für bereits an der Universität Hamburg immatrikulierte Studierende. Diese Frist gilt nicht für Erstsemester, d.h. Personen, die Ihr Studium an der Universität Hamburg im Wintersemester 2020/21 erst beginnen.
2)
Für Studierende, die ihr Studium an der Universität Hamburg neu aufnehmen, aber auch für Fachwechsler, die den neuen Studiengang im 1. Fachsemester beginnen sowie für Studierende im 1. Mastersemester gilt die Erstsemester-Anmeldephase (Mo, 26.10.20, 09:00 Uhr - Do, 29.10.20, 16:00 Uhr).
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#12089207)
Liebe Grüße
Thomas Walter