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Bescheinigung auf Rücktritt der Einschreibung vorliegen

Verfasst: Fr 9. Okt 2020, 09:34
von divyakharoo
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe nur gestern ein Zulassungsbescheid von der Universität Hamburg fürs Studienfach Medizin bekommen und möchte mich schnellstmöglich immatrikulieren. Aber ich habe mich schon bei der Universität Marburg immatrikuliert und werde heute den Antrag auf Rücktritt der Einschreibung einreichen. Muss man dann die Bescheinigung auf Rücktritt der Einschreibung von einer anderen Hochschule bei der Immatrikulation vorliegen, oder kann man ohne die Bescheinigung sich immatrikulieren?

Viele Grüße,
Divya Kharoo

Re: Bescheinigung auf Rücktritt der Einschreibung vorliegen

Verfasst: Mo 12. Okt 2020, 16:38
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Divya Kharoo,

eine solche Bescheinigung ist für die Immatrikulation an der Universität Hamburg nicht erforderlich.

Liebe Grüße
Thomas Walter