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Verzichtserklärung Studienplatz

Verfasst: Fr 9. Okt 2020, 13:18
von emily.wehr
Hallo,

ich habe mich fristgerecht vor 2 Tagen an der Uni Hamburg für den zulassungsbeschränkten Studiengang Rechtswissenschaften immatrikuliert. Doch heute meldete sich unerwartet meine Erstwahluni und teilte mir mit, dass ich durch das Nachrückverfahren nun doch einen Platz erhalten habe. Heißt das, dass ich mich jetzt exmatrikulieren lassen muss ? Denn das würde ich wahrscheinlich gar nicht mehr fristgerecht schaffen, da ich noch keine Anmeldedaten für Stine erhalten habe und somit auch keinen Exmatrikulationsantrag stellen kann, um die Bescheinigung noch früh genug an meine Uni zu schicken.

Nun bin ich auf die Seite der Verzichtserklärung geraten und frage mich, ob es reicht wenn ich auf den Studienplatz verzichte und wie dies dann meinen Status beeinflussen würde. War ich dann bereits immatrikuliert und habe an einer anderen Hochschule studiert, obwohl ich noch niemals eine Vorlesung besucht habe, oder braucht die andere Hochschule dann trotzdem eine Exmatrikulationsbescheinigung?

Sorry für die lange Nachricht, danke im Voraus :)
emily

Re: Verzichtserklärung Studienplatz

Verfasst: Mo 12. Okt 2020, 17:23
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe emily,

wenn Sie den Semesterbeitrag noch nicht überwiesen haben, dann können Sie auch noch nicht endgültig immatrikuliert worden sein (siehe www.uni-hamburg.de/ae). Ich gehe daher davon aus, dass Sie aktuell vorläufig immatrikuliert sind.

Sie können daher problemlos auf den Studienplatz verzichten (www.uni-hamburg.de/verzicht).

Ein Verzicht bedeutet formal, dass Sie Ihren Immatrikulationsantrag zurückziehen. Sie sind also im Anschluss an den Verzicht so gestellt, als hätten Sie die Immatrikulation an der Universität Hamburg nicht beantragt. Insofern waren Sie auch nicht an der Universität Hamburg immatrikuliert und benötigen keine Exmatrikulationsbescheinigung.

Liebe Grüße
Thomas Walter