Guten Tag,
ich werde voraussichtlich im Dezember meine Masterarbeit abgeben. Nach der Abgabe dauert es natürlich noch eine Weile, bis die Arbeit benotet ist und man das Zeugnis bekommt, man ist also noch eine Weile lang weiterhin Studentin. Darf ich dann trotzdem in der Zeit, in der ich offiziell noch Studentin bin, schon Vollzeit arbeiten oder werde ich dann exmatrikuliert oder bekomme irgendwelche anderen Probleme? Denn normalerweise gibt es ja die Regel, dass man als Student nur 20 Stunden pro Woche arbeiten darf. Deshalb bin ich jetzt unsicher, ob ich lieber noch warten soll, bis ich ganz offiziell mein Zeugnis habe und nicht mehr den Studentenstatus habe, bis ich Vollzeit arbeiten darf.
Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße
Hallo AK_2015,
Sie können auch mit einem Studierendenstatus in Vollzeit eine Tätigkeit ausüben und müssen nicht auf Ihr Zeugnis warten. Sozialversicherungsrechtlich gelten Sie aber dann nicht mehr als Studierende/r. Exmatrikuliert werden Sie automatisch zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre Abschlussdokumente erhalten. Aber auch hier können wie bspw. Krankenkassen den Abschluss eines Studiums anders definieren als die Uni Hamburg.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie können auch mit einem Studierendenstatus in Vollzeit eine Tätigkeit ausüben und müssen nicht auf Ihr Zeugnis warten. Sozialversicherungsrechtlich gelten Sie aber dann nicht mehr als Studierende/r. Exmatrikuliert werden Sie automatisch zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre Abschlussdokumente erhalten. Aber auch hier können wie bspw. Krankenkassen den Abschluss eines Studiums anders definieren als die Uni Hamburg.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg