Zwangsexmatrikulation nach Abschluss des Studium
Verfasst: Fr 16. Okt 2020, 14:11
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bereits mein Studium der Rechtswissenschaften mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen, aber leider vergessen einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen.
Heute erhielt ich den Bescheid, dass ich mangels Rückmeldung von der Uni exmatrikuliert werde.
Gibt es einen Unterschied ob ich auf Antrag exmatrikuliert werde oder die Uni dies selbständig erledigt (mangels Rückmeldung). Ist es empfehlenswert nochmal einen eigenen Antrag zu stellen, ändert sich etwas auf der Exmatrikulationsbescheinigung?
Mit freundlichen Grüßen
Yasaka
ich habe bereits mein Studium der Rechtswissenschaften mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen, aber leider vergessen einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen.
Heute erhielt ich den Bescheid, dass ich mangels Rückmeldung von der Uni exmatrikuliert werde.
Gibt es einen Unterschied ob ich auf Antrag exmatrikuliert werde oder die Uni dies selbständig erledigt (mangels Rückmeldung). Ist es empfehlenswert nochmal einen eigenen Antrag zu stellen, ändert sich etwas auf der Exmatrikulationsbescheinigung?
Mit freundlichen Grüßen
Yasaka