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Zwangsexmatrikulation nach Abschluss des Studium

Verfasst: Fr 16. Okt 2020, 14:11
von Yasaka1896
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bereits mein Studium der Rechtswissenschaften mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen, aber leider vergessen einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen.
Heute erhielt ich den Bescheid, dass ich mangels Rückmeldung von der Uni exmatrikuliert werde.
Gibt es einen Unterschied ob ich auf Antrag exmatrikuliert werde oder die Uni dies selbständig erledigt (mangels Rückmeldung). Ist es empfehlenswert nochmal einen eigenen Antrag zu stellen, ändert sich etwas auf der Exmatrikulationsbescheinigung?

Mit freundlichen Grüßen

Yasaka

Re: Zwangsexmatrikulation nach Abschluss des Studium

Verfasst: Mo 19. Okt 2020, 21:42
von Campus-Center - BK
Hallo Yasaka,

Sie brauchen sich nicht nochmal selber über Ihre Account exmatrikulieren. Die Bescheinigung wird ohne Angabe eines Grundes ausgestellt. Der Vorteil, sich nicht seber zu exmatrikulieren liegt darin, dass eine verspätete Rückmeldung gegen eine Gebühr möglich wäre.

Mit besten Grüßen,
BK