Bearbeitet Plötzlicher Ablehnungsbescheid
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor einigen Minuten einen plötzlichen Ablehnungsbescheid bekommen.
Es steht, dass ich die Fremdsprachkenntnisse (Englisch für Grundschulen) nicht nachgewiesen habe.

Das muss aber ein Fehler sein. Auf der Website von der UHH steht:

„Der Nachweis englischer Sprachkompetenz erfolgt durch:

eine Abiturnote von
11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau bzw.
11 Punkten im Leistungskurs Englisch oder
13 Punkten im Fach Englisch auf grundlegendem Niveau”

Ich habe deswegen meine Abiturzeugnisse mit amtlich beglaubigter Übersetzung und Erklärung zu den Noten auf der letzen Seite hochgeladen. Da habe ich das Maximum (10), das wäre, wie erklärt, 15 Punkte (jemand hat wahrscheinlich einfach die Zahl gelesen und gedacht, dass es 10 Punkte war).

Könnten Sie einmal meine Unterlagen überprüfen? Meine Bewerbernummer ist 1481828.

Ich wäre Ihnen äußerst dankbar.

Viele Grüße im Voraus und danke für Ihre Zeit,

Gaja D'Ambra
Re: Plötzlicher Ablehnungsbescheid
Hallo Gaja,

Englischkenntnisse können nicht durch ein ausländisches Schulabschlusszeugnis nachgewiesen werden. Es werden nur die auf unserer Webseite aufgelisteten Nachweise mit den entsprechenden Punktewerten akzeptiert. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html. Aus diesem Grund haben Sie eine Rücknahme der Zulassung erhalten. Es tut mir leid.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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